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AW: Millennium - The King
als Händler solltest Du wissen, dass Garantie eine rein freiwillige Leistung ist, die der Hersteller beliebig festlegen kann, sowohl vom Umfang als auch von der Länge. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, betrifft aber ausschließlich den Verkäufer, nicht den Hersteller. Zudem gilt nach sechs Monaten die aufgehobene Beweislastumkehr, sprich, der Käufer muss gegenüber dem Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bereits im Kein veranlagt war, denn nur für diese Fälle ist die Gewährleitung zuständig: Für die Mangelfreiheit bei Übergabe. Davon völlig abgesehen lebt Ruud in den NL, wo zwar grundsätzlich EU Gesetze gelten ... als jemand, der ein paar Jahre in den NL gelebt hat, würde ich mich jedoch hüten, als Deutscher eine "Gewährleistung" zum Beispiel nach 1,5 Jahren vor einem Gericht einzuklagen ... Unabhängig davon: Nach allem, was ich bis heute gehört habe, muss man sich bei Ruud zum Thema Garantie bzw. Kulanz für die Zeit danach keine Gedanken machen ... ganz im Gegenteil er verhält sich da mehr als vorbildlich. Gruß, Sascha
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