
Zitat von
FütterMeinEgo
Du glaubst ernsthaft, dass ein Beschuldigter diesbezüglich besser gestellt wäre als ein Zeuge?
Ja, ist er. Er hat nämlich immer das Recht, die Aussage zu verweigern, was ein Zeuge nur unter ganz besonderen Umständen hat. Im Regelfall sollte man als Beschuldigter überhaupt nichts sagen, bevor der eigene Anwalt Akteneinsicht bei der Polizei genommen hat und rausgefunden hat, was sie überhaupt in der Hand haben.