
Zitat von
rollinghills
Ich meinte keine Zivilklage. Um jemanden wegen Betrugs anzuzeigen braucht es nur den Gang zur Polizei. Das kostet auch nix. Und ein Anfangsverdacht für versuchten Betrug dürfte wohl jetzt schon gegeben sein, denn über nichts anderes wird derzeit diskutiert, und nichts anderes meint z.B. der prominente Artikel auf Chess24
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Es ist zwar richtig, dass es nur den Gang zur Polizei bedarf, um Anzeige zu erstatten. Das kostet auch nichts. Die Gegenseite bekommt dann i.d.R. eine Vorladung, muss sich bei seiner Polizeidienststelle zu dem Vorfall äußern. Wenn er die Schuld einräumt ist alles gut, aber wenn nicht, dann bleibt nur der Weg zur Klage.
Aber bis die Staatsanwaltschaft aktiv wird, da muss m.E. schon viel mehr passieren. D.h. im konkreten Fall müssten viele Interessenten hier
(a) Geld investiert haben,
(b) endgültig erwiesen sein, dass das Geld tatsächlich weg ist.
(c) Hinreichend viele Personen auch Anzeige erstattet haben.
Und dann bleibt immer noch die Frage, ob dieser Fall von "öffentlichem Interesse" ist.
Und dann kommt all das, was Sascha oben beschrieben hat.