AW: Pewatronic Grandmaster
Die Lösung des Zoll-Rätsels ist relativ einfach. Ich war mal früher mit der Mehrwertsteuer bei Schiffsneubauten und Reparaturen für Nicht-Inländer beschäftigt, da ging ganz anders die Post ab.
Prinzipiell ist der Erwerb von Gütern und Dienstleistungen durch den Endverbraucher so geregelt, dass man beim Erwerb in jedem EU-Land die jeweilige MWSt. zu zahlen hat. Ist ja klar, du kaufst in Frankreich ein und zahlst dort im Laden die französischen Mehrwertsteuer.
Wenn du in Deutschland hockst und in einem anderen EU-Land (egal welches) Güter bestellst und nach Deutschland liefern lässt, dann gilt für Privatverbraucher die Mehrwertsteuer des Einkaufslandes, also z.B. Italien. Die Ware kommt nach Deutschland und kein Zoll interessiert sich dafür, weil es aus der EU kommt. Mehrwertsteuer im EU-Land bezahlt, und fertig. Der deutsche Fiskus guckt hinterher, bekommt aber nichts.
Ausnahmen gibt es bei Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen. Hier gilt auch innerhalb der EU die Mehrwertsteuer des Herkunftslandes nicht. Die musst du trotzdem manchmal bezahlten und umständlich vom dortigen Zoll/Finanzamt zurückverlangen (übler Formularkrieg).
Der Grund für die andere Behandlung ist, dass keiner dem starken Exporteur Deutschland die Vereinnahmung der Mehrwertsteuer für den deutschen Fiskus in diesem Sektor, wo es starke Umsätze gibt, gönnt, folglich Sonderregelung. Für Fahrzeuge muss man das machen, was Rüdiger erlebte: Man muss bei Einfuhr die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, die faktisch die gültige Mehrwertsteuer ist, nämlich 19%. Bei Re-Import-Autos nimmt einem der Importeur den Formularkrieg um den Import ab und tritt dann als inländischer Händler auf. So hat der Kunde wieder eine rein deutsche Lösung.
Kompliziert geht es zu beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern, z.B. Schweiz oder USA oder China. Grundsätzlich könnte man beim Einkauf in USA die dort vom Händler abgeführte US-Umsatzsteuer zurückverlangen, aber wer macht das schon? Viel zu bürokratisch. Bei Einfuhr in die EU/nach Deutschland ist grundsätzlich die Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. Ich bin dafür auch schon zum Zollamt gefahren und habe die Zeche bezahlt. Im Prinzip muss man dabei die deutsche Umsatzsteuer bezahlen, obwohl man vielleicht die ausländische auch schon bezahlt hat.
Auch hier gibt es eine häufige Ausnahme: Für geringwertige Artikel (ich vermute bis 20 Euro) verzichtet der Zoll auf weitere Bearbeitung. Dann kommt ein dunkelgrüner Aufkleber drauf: "Auf zollamtliche Behandlung verzichtet" oder so ähnlich. Das hat jeder bestimmt schon bei Billigimporten aus China gesehen. Das ist fein, man muss die Steuer nicht zahlen, weil für den Zoll der Aufwand in keinem Verhältnis zur Steuer steht.
Umgekehrt muss man auch als Privater bei Gütern, die man ins Nicht-EU-Ausland schickt, eine kleine Zolldeklaration aufkleben, aus der Zweck der Sendung (kommerziell, privat, etc.) hervorgeht und der Wert angegeben wird, alles um gegebenenfalls darauf Steuer zu erheben. Das habe ich schon beim Verkauf von Schachcomputern nach USA oder Russland gemacht. Ganz nützlich ist die Angabe "gift", weil das nicht gewerblich ist und darauf schwerlich Steuer zu erheben ist.
Wenn man einen Grandmaster direkt in der Schweiz (Nicht-EU) bestellt, dann muss man die deutsche Einfuhrumsatzsteuer von 19% beim Zoll bezahlen. Für bestimmte Güter wird zusätzlich Zoll erhoben, was nach der Erfahrung von Rüdiger bei einem Schachcomputer durch die Einstufung als "Gesellschaftsspiel" vermieden wurde.
Walter
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