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AW: academy zugelaufen
Hallo zusammen,
soweit ich weiß, kann man die Situationen mit Büchern, CDs etc. hier nicht vergleichen.
Der Schachcomputer ist eine Einheit: Wenn man ihn kauft, erwirbt man die Genehmigung (Lizenz), ihn zu nutzen. In diesem Fall darf der Besitzer das Schachrogramm "academy" in einem Holzscachcomputer "academy" nutzen. Wenn er die Funktion einstellt, darf man ihn reparieren. Wenn zum Beispiel ein Reed Kontakt oder ein RAM Bausstein defekt ist, wird dies keiner bestreiten. Nach meinem Wissensstand sieht das bei einem defektem EPROM auch so aus. Da man die gültige "Lizenz", den Schachcomputer, besitzt, sollte es unproblematisch sein, das defekte EPROM zu ersetzen.
Anders sieht es aus, wenn jemand zum Beispiel ein "Lyon" Modul besitzt und sich diverse weitere EPROMs besorgt, um diese dann wechselseitig zu nutzen. Das ist definitiv illegal und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
Grüße,
Sascha
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