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Alt 07.06.2008, 03:06
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EberlW EberlW ist offline
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AW: Wie lange leben die alten Module und wo findet man sie?

 Zitat von copperking
Aber aus einem alten Compi ausgebautes Original-EPROM: Theoretisch Problem! Weil das Ausbauen zum Zwecke des Weitervertickens theoretisch eine Verletzungshandlung ist. Das Ausbauen kann zwar noch keiner nachweisen, das Verticken über Ebay aber schon!

oder kann mir da jemand fundiert widersprechen?

Gruß Andreas
Kommt drauf an, was Du unter "fundiert" verstehst...
Weder das Ausbauen, noch der Weiterverkauf eines originalen EPROM ist eine Verletzungshandlung gegenüber Urheberrechten.
Mit dem Kauf eines Programms, bzw. eines Gerätes mit eingebautem Programm, geht das Recht diese eine Kopie des Programms zu besitzen an den Käufer des Programms, bzw. Gerätes, über. Wenn diese Person nun das Programm weiterverkauft - und zwar unverändert auf dem Original-Medium (in diesem Falle ein EPROM), so wird genau diese eine lizensierte Version verkauft, die legal auf dem Markt ist. Ergo ist der Verkauf eines Original-EPROM stets ein völlig legitimer Akt.
Stelle Dir vor, Du würdest dir beispielsweise Fritz auf DVD kaufen. Nach einiger Zeit findest Du keinen Gefallen mehr daran und willst das Original-Medium weiterveräußern (auf der Festplatte darf sich Fritz nach Verkauf freilich nicht mehr befinden). Warum sollte das nicht legitim sein? Erklärung bitte, falls vorhanden.

Gruß, Willi
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