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Tom 12.01.2010 18:10

Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr
 
Diese Diskussion wurde aus diesem Thread ausgelagert: https://www.schachcomputer.info/foru...ead.php?t=3168

Gruß, Sascha







Zitieren:

Zitat von spock171 (Beitrag 27786)
Hallo,

die Scans sind fertig und liegen in meinen Alben.
Das Prospekt war übrigens bei meiner letzten Errungenschaft, einem Mephisto Milano, dabei. Ich hoffe, ich habe mit den Scans keine Copyrights oder ähnliches verletzt. Sollte dies doch der Fall sein, werde ich die Bilder so bald wie möglich wieder entfernen.

Gruß Frank.

Du verletzt mit Deiner Aktion kein Urheberrecht. Du würdest es nur dann verletzen, wenn Du

a) behauptetest, Du selbst hättest den Katalog hergestellt und/oder
b) Du für das Zeigen der Bilder Geld verlangen würdest bzw. Du diese Bilder zum Zwecke des Gelderwerbs eingestellt hättest, ohne dass die Firma Mephisto Anteil hätte.

Das tust Du aber beides nicht, sondern jedermann erkennt klar, dass es sich um einen Katalog der Firma Mephisto handelt und Du nimmst kein Geld für die Bilder und auch das Forum nicht.

Danke für den Upload.

Ich hab auch zwei Kataloge, den von 1997 (dieses Datum ist klar erkennbar) und den von (wahrscheinlich) 1998. Wenn es die Zeit demnächst mal zulässt, werde ich Deinem Beispiel folgen.

Gruß Tom

Mythbuster 12.01.2010 18:14

AW: Verkaufsprospekt von Mephisto
 
Zitieren:

Zitat von Tom (Beitrag 27824)
Du verletzt mit Deiner Aktion kein Urheberrecht. Du würdest es nur dann verletzen, wenn Du

a) behauptetest, Du selbst hättest den Katalog hergestellt und/oder
b) Du für das Zeigen der Bilder Geld verlangen würdest.

Sorry, das ist so nicht richtig. Schon die Vervielfältigung ohne Genehmigung sowie die Veröffentlichung können strafbar sein.
Wir werden im Team besprechen, wie mit diesen Prospekten zu verfahren ist und dies dann hier posten. Bis dahin bitte keine weiteren Scans hier veröffentlichen.

Danke!

Gruß,
Sascha

Tom 12.01.2010 18:20

AW: Verkaufsprospekt von Mephisto
 
Zitieren:

Zitat von Mythbuster (Beitrag 27825)
Sorry, das ist so nicht richtig. Schon die Vervielfältigung ohne Genehmigung sowie die Veröffentlichung können strafbar sein.

Gruß,
Sascha

Bist Du da sicher? Kennst Du die rechtliche Grundlage?

Auf unserer Wanderhomepage veröffentlichen wir auch Ausschnitte der örtlichen Zeitung, ohne diese gefragt zu haben, jedoch mit dem klaren Hinweis, dass die Texte von der Zeitung stammen. Außerdem verdienen wir kein Geld damit.

Ist das generell verboten oder kommt es auf das Umfeld an, z.B. Veröffentlichung auf gewaltverherrlichenden Websites!?

Gruß Tom

Mythbuster 12.01.2010 18:22

AW: Verkaufsprospekt von Mephisto
 
Wirf mal einen Blick ins Impressum Deiner Zeitung ... ich wette, da steht etwas von "Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung" ... jede Form von Veröffentlichung ist ein Rechtsbruch, außer es handelt sich um Zitate ... dazu möchte ich auf das Zitatrecht verweisen.

Und ja, im Bereich Urheberrecht kenne ich mich recht gut aus.

Gruß,
Sascha

Tom 12.01.2010 18:26

AW: Verkaufsprospekt von Mephisto
 
Zitieren:

Zitat von Mythbuster (Beitrag 27828)
Wirf mal einen Blick ins Impressum Deiner Zeitung ... ich wette, da steht etwas von "Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung" ... jede Form von Veröffentlichung ist ein Rechtsbruch, außer es handelt sich um Zitate ... dazu möchte ich auf das Zitatrecht verweisen.

Und ja, im Bereich Urheberrecht kenne ich mich recht gut aus.

Gruß,
Sascha

Wie groß dürfen denn Zitate sein?

Gruß Tom

Mythbuster 12.01.2010 18:33

AW: Verkaufsprospekt von Mephisto
 
Zitieren:

Zitat von Tom (Beitrag 27829)
Wie groß dürfen denn Zitate sein?

Gruß Tom

Es gibt verschiedene Arten von Zitaten:

Großzitate sind nur in wissenschaftlichen Arbeiten zulässig. Voraussetzung für ein Großzitat ist die bereits erfolgte Veröffentlichung (in Deutschland: das Erscheinen).

Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.

Bildzitate sind rechtlich am schwierigsten zu handhaben. Bildzitate sind einerseits als Großzitate (im wissenschaftlichen Bereich) gerechtfertigt, andererseits aber nach herrschender Lehre auch als Große Kleinzitate möglich.

Grundsätzlich gilt: Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden muss. Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in § 63 deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle). Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen. Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.

Noch Fragen? :D

Tom 12.01.2010 19:08

AW: Verkaufsprospekt von Mephisto
 
Danke für Deine super Mühe. Ich muss darüber nachdenken.

Was bedeutet das für den Mephisto-Katalog 1994, den spock171 hier eingestellt hat?

Hier handelt es sich doch sicher um eine absolute Bagatelle, nicht wert, dass man (Verlag, Gerichte, Anwälte etc.) sich damit befasst?

Gruß Tom

Mythbuster 12.01.2010 19:17

AW: Verkaufsprospekt von Mephisto
 
Hallo Tom,
das Thema ist bereits im internen Bereich zur Diskussion gestellt. Eine Entscheidung, auch in Bezug auf zukünftige Veröffentlichungen dieser Art, wird wahrscheinlich Micha posten, schließlich hält er seinen Kopf hin.

Ich stimme Dir von der Sache her zu: Es ist mit Sicherheit eine Bagatelle, um die es geht ... diese Prospekte sind alt, die Firma ist nicht mehr existent und man kann unter Umständen sogar darüber streiten, ob die sogenannte "Schöpfungshöhe" überhaupt erreicht ist, die ein Werk schützt ... allerdings werden auf der anderen Seite derzeit überall Menschen wegen Bagatellen entlassen ... ist halt das typische Problem: "ein bisschen Schwanger geht nicht" ... wie ich mir von einem Prof immer wieder anhören durfte ...

Und leider gibt es Abmahnanwälte und Zeitgenossen, die tatsächlich solche Bagatellen für ihre Zwecke nutzen ... dann werden auch Bagatellen schnell teuer.

Also bitte ein klein wenig Geduld, bis wir Euch einen Stellungnahme dazu geben werden.

Danke für Euer Verständnis!

Gruß,
Sascha

spock171 12.01.2010 19:30

AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr
 
Hallo zusammen,

da hab ich ja was angefangen.
In dem Prospekt sind übrigens keine Copyright-Hinweise, auch nicht auf der fehlenden letzten Seite.

Gruß Frank.

Mythbuster 12.01.2010 19:36

AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr
 
Hi,
ich weiß, daß da keine Hinweistexte sind, ich habe selbst fast alle Prospekte und habe selbst vorhin geschaut.

Allerdings wäre so ein Hinweis nur ein (netter) Zusatz. Denn grundsätzlich gilt: Du darfst nicht einfach kopieren und veröffentlichen, nur weil es Dir nicht extra verboten wurde, der Schutz greift automatisch.

Ich denke, die grundsätzliche Frage musste früher oder späterr durchaus einmal gestellt werden, nun liegt es am Betreiber zu entscheiden, wie zukünftig vorgegangen wird.

Vorwürfe macht Dir deshalb gewiss niemand und Deine positive Absicht wird auch nicht in Frage gestellt.

Beste Grüße,
Sascha


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