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Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr
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Gruß, Sascha Zitieren:
a) behauptetest, Du selbst hättest den Katalog hergestellt und/oder b) Du für das Zeigen der Bilder Geld verlangen würdest bzw. Du diese Bilder zum Zwecke des Gelderwerbs eingestellt hättest, ohne dass die Firma Mephisto Anteil hätte. Das tust Du aber beides nicht, sondern jedermann erkennt klar, dass es sich um einen Katalog der Firma Mephisto handelt und Du nimmst kein Geld für die Bilder und auch das Forum nicht. Danke für den Upload. Ich hab auch zwei Kataloge, den von 1997 (dieses Datum ist klar erkennbar) und den von (wahrscheinlich) 1998. Wenn es die Zeit demnächst mal zulässt, werde ich Deinem Beispiel folgen. Gruß Tom |
AW: Verkaufsprospekt von Mephisto
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Wir werden im Team besprechen, wie mit diesen Prospekten zu verfahren ist und dies dann hier posten. Bis dahin bitte keine weiteren Scans hier veröffentlichen. Danke! Gruß, Sascha |
AW: Verkaufsprospekt von Mephisto
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Auf unserer Wanderhomepage veröffentlichen wir auch Ausschnitte der örtlichen Zeitung, ohne diese gefragt zu haben, jedoch mit dem klaren Hinweis, dass die Texte von der Zeitung stammen. Außerdem verdienen wir kein Geld damit. Ist das generell verboten oder kommt es auf das Umfeld an, z.B. Veröffentlichung auf gewaltverherrlichenden Websites!? Gruß Tom |
AW: Verkaufsprospekt von Mephisto
Wirf mal einen Blick ins Impressum Deiner Zeitung ... ich wette, da steht etwas von "Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung" ... jede Form von Veröffentlichung ist ein Rechtsbruch, außer es handelt sich um Zitate ... dazu möchte ich auf das Zitatrecht verweisen.
Und ja, im Bereich Urheberrecht kenne ich mich recht gut aus. Gruß, Sascha |
AW: Verkaufsprospekt von Mephisto
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Gruß Tom |
AW: Verkaufsprospekt von Mephisto
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Großzitate sind nur in wissenschaftlichen Arbeiten zulässig. Voraussetzung für ein Großzitat ist die bereits erfolgte Veröffentlichung (in Deutschland: das Erscheinen). Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein. Bildzitate sind rechtlich am schwierigsten zu handhaben. Bildzitate sind einerseits als Großzitate (im wissenschaftlichen Bereich) gerechtfertigt, andererseits aber nach herrschender Lehre auch als Große Kleinzitate möglich. Grundsätzlich gilt: Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden muss. Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in § 63 deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle). Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen. Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden. Noch Fragen? :D |
AW: Verkaufsprospekt von Mephisto
Danke für Deine super Mühe. Ich muss darüber nachdenken.
Was bedeutet das für den Mephisto-Katalog 1994, den spock171 hier eingestellt hat? Hier handelt es sich doch sicher um eine absolute Bagatelle, nicht wert, dass man (Verlag, Gerichte, Anwälte etc.) sich damit befasst? Gruß Tom |
AW: Verkaufsprospekt von Mephisto
Hallo Tom,
das Thema ist bereits im internen Bereich zur Diskussion gestellt. Eine Entscheidung, auch in Bezug auf zukünftige Veröffentlichungen dieser Art, wird wahrscheinlich Micha posten, schließlich hält er seinen Kopf hin. Ich stimme Dir von der Sache her zu: Es ist mit Sicherheit eine Bagatelle, um die es geht ... diese Prospekte sind alt, die Firma ist nicht mehr existent und man kann unter Umständen sogar darüber streiten, ob die sogenannte "Schöpfungshöhe" überhaupt erreicht ist, die ein Werk schützt ... allerdings werden auf der anderen Seite derzeit überall Menschen wegen Bagatellen entlassen ... ist halt das typische Problem: "ein bisschen Schwanger geht nicht" ... wie ich mir von einem Prof immer wieder anhören durfte ... Und leider gibt es Abmahnanwälte und Zeitgenossen, die tatsächlich solche Bagatellen für ihre Zwecke nutzen ... dann werden auch Bagatellen schnell teuer. Also bitte ein klein wenig Geduld, bis wir Euch einen Stellungnahme dazu geben werden. Danke für Euer Verständnis! Gruß, Sascha |
AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr
Hallo zusammen,
da hab ich ja was angefangen. In dem Prospekt sind übrigens keine Copyright-Hinweise, auch nicht auf der fehlenden letzten Seite. Gruß Frank. |
AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr
Hi,
ich weiß, daß da keine Hinweistexte sind, ich habe selbst fast alle Prospekte und habe selbst vorhin geschaut. Allerdings wäre so ein Hinweis nur ein (netter) Zusatz. Denn grundsätzlich gilt: Du darfst nicht einfach kopieren und veröffentlichen, nur weil es Dir nicht extra verboten wurde, der Schutz greift automatisch. Ich denke, die grundsätzliche Frage musste früher oder späterr durchaus einmal gestellt werden, nun liegt es am Betreiber zu entscheiden, wie zukünftig vorgegangen wird. Vorwürfe macht Dir deshalb gewiss niemand und Deine positive Absicht wird auch nicht in Frage gestellt. Beste Grüße, Sascha |
AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr
Entschuldigt, wenn ich mich einmische:
In § 1 des deutschen UrhG ist definiert, was alles von dem Gesetz geschützt wird: "Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes." Ein Prospekt kann sich imho nicht auf den Schutz des Urheberrechts berufen (allenfalls die Fotos darin, da Lichtbilder nach § 72 UrhG einen eigenständigen Schutz geniessen). Es fehlt (laut Wikipedia) bei Gebrauchsschriften idR am nötigen Werkcharakter. Ob andere Schutzvorschriften bei einem Prospekt oder Katalog greifen, kann ich aber nicht beurteilen. Da H&G die Weiterverbreitung nicht ausdrücklich auf den Druckstücken untersagt, kann ich mir durchaus vorstellen, dass dies zulässig ist (und zu Zeiten der Verfügbarkeit der Produkte sogar erwünscht war). BTW: Da ich in der Wikipedia explizit die Aussage gelesen habe, dass Bedienungsanleitungen keinen Urheberrechtsschutz geniessen, könnte man ja in einem Aufwasch mal klären, wie es hiermit aussieht, da immer wieder danach gefragt wird. Das hielte ich für noch wichtiger für uns als die Prospekte, so sehr sie manche auch interessieren mögen. Alain hat eben auch nicht alles |
AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr
Hallo,
grundsätzlich ist alles geschützt, was eine "gewisse Schöpfungshöhe" hat. Die Frage ist in der Tat, ob dies bei diesen Prospekten der Fall ist ... oder auch nicht. Es gibt einige Dinge, die in diesem Fall sogar dafür sprechen. Davon abgesehen, selbst Reden und Vorträge unterliegen dem Urheberrecht ... auch wenn ich nicht im Rahmen der Rede sage, daß sie nicht kopiert werden darf. Das Urheberrecht ist leider sehr umfangreich und die richterlichen Entscheidungen ändern sich ständig ... speziell dieser Bereich ist sehr im Fluss ... Und es gab auch Fälle, in denen ein bekanntes Unternehmen gegen den Betreiber einer Fan Webseite auf Unterlassung geklagt hat ... und Recht bekam! Dort wurden auch unter anderem Werbeprospekte und Kataloge seit den 50er Jahren veröffentlicht. Die Frage, auf die ich selbst in meinen Fachbüchern keine Antwort finde, geht eher in die Richtung: Was ändert sich speziell, wenn es um die historische Dokumentaion in der Wiki geht ... bei einer Firma, die es nicht mehr gibt. Zu Deinem Einwurf, daß kein Verbot besteht, sei noch einmal ganz klar festgehalten: Ich kann Fotos oder Schriften auf meiner Webseite zeigen und muss nicht explizit untersagen, diese zu kopieren ... wenn Du sie kopierst, machst Du Dich strafbar ... um es ganz simpel zu sagen: Wenn ich mein Rad vor der Tür stehen lasse, muss ich keinen Zettel ranhängen: "Klauen verboten!" ... Nachdem wir ein sehr langes Gespräch geführt haben, wird Micha später die "Entscheidung" verkünden. Beste Grüße, Sascha |
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Wäre vielleicht interressant mal zu versuchen die damaligen Chefs der Firma Hegener und Glaser zu finden, sofern die noch leben, ob man nicht auch die Bedienungsanleitungen im Forum veröffenlichen kann. Speziell die Anleitungen für die Modularreihe wäre es interressant. Die Module werden ja eh nicht mehr hergestellt und Geld wird damit auch nicht mehr verdient. Normalerweise ist es schon eine Ehre Mephisto unsterblich zu machen.
Gruß Michael |
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Im Bereich der Anleitungen gilt es zu unterscheiden, ob es eine simple Anleitung ist (Rasierer, Lampe, Küchenmixer) oder ob es sich um ein komplexes Schriftwerk handelt, dessen Komplexität über dem Durchschnitt liegt und dessen Erstellung "fachspezifisches Wissen" erfordert ... Als Beispiel könnte da zum Beispiel der Wälzer meiner neuen Spiegelreflexkamera herhalten: Die neue 1D Mark IV hat ein 276 Seiten Handbuch ... und den Hinweis, daß jede Reproduktion oder Vervielfältigung verboten ist ... :D Wo jetzt unsere Bretties einzuordnen sind ... tja, wer soll das entscheiden ... und wichtiger: Wer will für den Betreiber im Falle des Falles den Kopf hinhalten ... denn letztendlich gilt leider die Betreiberhaftung (Störer- bzw. Mitstörerhaftung) ... seufz ... Gruß, Sascha |
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Aber der hat leider gar nichts dazu zu sagen oder zu entscheiden ... nicht mehr. Dies näher zu erläutern, würde allerdings den Rahmen sprengen ... Wie gesagt, was die Sache betrifft, sprich, daß es kein Problem (moralisch) sein sollte, darüber müssen wir nicht streiten ... leider ist die juristische Seite nicht immer .... ähm .... logisch nachzuvollziehen ... |
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Hallo,
grundsätzlich ist die Gesetzeslage leider nicht so eindeutig, wie teilweise beschrieben. Wer Lust und sehr viel Zeit hat, kann sich mit etlichen „schwammigen“ Urteilen gerne auseinander setzen. Aber ich will jetzt nicht näher auf diese Ding eingehen, Sascha hat genügend Beispiel genannt. Wer möchte, kann mich aber gerne per PN ansprechen. Kommen wir zum eigentlichen Kern. Sascha hat es schon mehrfach angesprochen und auch erläutert, auch bei der Veröffentlichung von Prospekten im Forum, sprechen gewisse Argumente sowohl für, als auch gegen eine Veröffentlichung. Nur, wir sind leider keine Juristen. Letztendlich muss ich als Betreiber entscheiden, wie ich solche Probleme handhabe, da ich es bin, der rechtlich zur Verantwortung gezogen wird, sollte sich jemand auf den Schlips getreten fühlen. Grundsätzlich dürfen z.B. alte Schachcomputer Prospekte nur in die Wiki gestellt werden, in Verbindung zur entsprechenden Firma respektive Gerät, nicht aber ins Forum. Da die Wiki ein Nachschlagewerk darstellt, dienen die genannten Dinge somit einzig dem Zwecke der Realisierung dieses enzyklopädischen Anliegens. Danke für euer Verständnis. Gruß, Micha |
AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr
Hallo,
da die Diskussion gerade in vollem Gange ist... Eine Frage an die Experten: Wie ist denn die Rechtslage zum Urheberrecht, wenn ich Partien aus Schachbüchern (die ja einen (c)-Vermerk haben) hier im Forum zitiere/kommentiere? Das kommt ja öfter vor und scheint kein Problem zu sein - ist das so und warum ist das so? Gruß, Michael |
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Hallo Micha bzw. Admins,
ist es möglich, die Forenregeln (FAQ-Link oben) unter 7. Copyright etwas ausführlicher zu verfassen - z.B. ein Hinweis darauf, dass in der Wiki mehr möglich ist als im Forum (Stichwort "Nachschlagewerk")? Gruß, bb |
AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr
Ich habe auch noch einen Katalog von 91/92 Din A 5 Format mit 24 Seiten.
Auf der letzten Seite ist ein Copyright Hegener + Glaser AG. Gruß Michael |
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Hallo Sascha,
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Schließlich hat Saitek sich ja in diesem Forum schon mal zu Wort gemeldet (war mW im Zusammenhang mit dem Kopieren von EPROMs, wenn ich mich recht erinnere), was bedeutet, dass sie schon auf die Einhaltung ihrer Copyrights achten. Ansonsten wäre diese Diskussion ja hinfällig, denn wo kein Kläger, da kein Richter... Aber ich schätze, dass dir der obige Gedankengang ja sicher auch schon gekommen ist, oder? Gruß, Robert |
AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr
ich wüßte nicht das SAITEK sich gemeldet hat. Hier hat irgendwer sich gemeldet, der sich nicht ausgewiesen hat. Also offiziell war das sicherlich nicht. Wahrscheinlich nur irgendwer der sich wichtig machen wollte. Wenn jemand offiziell was will nennt der doch seinen Namen.
Es gibt leider zuviele abgebrochene Juristen die Gott spielen wollen. Die hätten besser Klofrau werden sollen. Da würden sie dann was gesellschaftlich nützliches machen. Bei uns im Citroen Club gab es letztens einen interessanten Fall der auch auf das Nachdrucken von Artikeln anderer abhob. Der Citroen Club hat eine Papierzeitung in der er auch Infos aus dem Internet-Forum abdruckt, wenn diese von Belang sind. D.h. eine technische Anleitung von Usern die im Forum beschrieben wird, kann u.U. auch im Papierformat der Clubzeitung landen. In den Nutzungsbedigungen des Forums steht (ungefähr) das man mit Nutzung des Forums einverstanden ist, das die Artikel die man postet auch in der Clubzeitschrift abgedruckt werden (könnten). Nun ergab sich folgendes. Ein langjähriges Mitglied das Chef einer IG ist und sich hauptsächlich nur mit 1 Sorte Citroens beschäftigte, hatte einen LINK auf seine eigene Webseite gepostet. Klickt man vom Citroen Club via diesen Link, landet man beim IG-Chef Mitglied. Dort gab es einen ausführlichen und bebilderten Artikel über ein spezielles seltenes Auto. Ich würde schon sagen das der Artikel eine eigene Schöpfung war. Also geschützt ist. Nun passierte etwas unglaubliches. Der Verantwortliche der Papierzeitung packte dieses Artikel von der fremden Webseite in die Zeitschrift OHNE den Autor zu benachrichtigen. Als der eine Ausgabe der Zeitschrift später gewahr wurde das sein Artikel von der eigenen Webseite ohne Nachfrage in der Zeitschrift des übergeordneten Clubs gedruckt wurde, kam es wohl zu internem Mailverkehr. Nun ist der Citroen Club strukturell mehr so brieforientiert und weniger auf die neuen Medien ausgelegt. Daher antwortete keiner auf die Email-Anfragen des IG-Chefs der sich beklaut vorkam. Daher schaltete dieser einen Anwalt ein der seine Interessen vertreten sollte. Es kam zu einer Verhandlung. diese endete in einem Vergleich. Als Ergebnis schmiß nun der Citroen Club diesen seit Jahren in der Szene arbeitenden Citroen-Freund raus. Weil er dem Club durch den Prozeß geschadet hatte. Es gab einen erheblichen Streit im Forum über die Nutzungsbedigungen. Und über die Frage ob das setzen eines Links einen Freibrief für den Club gibt, das verlinkte abzudrucken. Natürlich waren die Nutzungsbedingungen nicht gültig. Und wurden wieder geändert, es gab aber keine Entschuldigung des Club wegen des Artikel-Diebstahls und auch keine weitere Annäherung der Streitparteien. Ich bin der Meinung ihr sollt nicht so ein Gewese machen um diesen ganzen Rechtsfirlefanz. Mir kommen diese Anwälte immer so vor wie Typen die neben dir auf dem Klo pinkeln, und wenn du rüberschaust auf die sagen sie: "was aufs Maul , Alter ?" Man sollte sich beim Pinkeln nicht durch solche Sprüche ablenken lassen, sonst pinkelt man nämlich daneben. Leute die ständig mit dem Anwalt drohen, und sich auch sonst nicht anders zu helfen wissen, haben m.E. einen Schaden. |
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Gruß, Sascha |
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@Thorsten: Schöne Geschichte, aber ohne Belang!
Kleiner Einwurf: Der Betreiber kann in seinen Nutzungsbedingungen schreiben, was immer er will: Dennoch gelten die Gesetze. Beispiel: Selbst wenn Micha in die Nutzungsbedingungen schreibt, daß kein Anspruch der User auf Löschung von Fotos besteht ... Du glaubst gar nicht, wie schnell die gelöscht werden, wenn ein Anwalt klopft ... Und über die von Dir genannte Veröffentlichung von fremden Seiten müssen wir wohl noch viel weniger diskutieren. Was soll das heißen: "Ich bin der Meinung ihr sollt nicht so ein Gewese machen um diesen ganzen Rechtsfirlefanz." Sorry, wenn Firma xyz Micha verklagt, zahlst Du dann die Zeche? Wenn Forum und Wiki aufgrund einer EV geschlossen werden, was dann? Nimm es mir nicht übel, Du machst es Dir etwas zu einfach! Alle Maßnahmen, die wir beschließen, resultieren aus unserem Bemühen, die Community (und die Wiki) zu erhalten. Da finde ich den Ausdruck "Gewese machen" etwas daneben. Gruß, Sascha |
AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr
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Und es kann ja sein, dass es andere Rechtsvorschriften als das UrhG gibt, die Canon berechtigt, das Reproduktionsverbot auszusprechen. Es kann sogar sein, dass Canon es einfach so zur Abschreckung draufdruckt, ohne rechtlichen Anspruch zu haben (zumindest in Deutschland, die deutschsprachige Anleitung wird aber auch zumindest in A und CH zugepackt!). Und zu den Prospekten: Ich schrieb ja bereits, dass Fotos einen eigenen Urheberrechtsschutz gem. § 72 UrhG geniessen... da in den Prospekten Fotos drin sind, gilt für die Fotos der Urheberrechtsschutz... für die flankierenden Texte aber wohl eher nicht. Das UrhG schützt Werke aus Literatur, Kunst und Wissenschaft, nicht jeden gelassenen Furz. |
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Der Name steht doch da: Mark Kenstler auch kann man selber an Saitek schreiben, bin sicher die werden es bestätigen: Zitieren:
Michael http://www.playwitharena.com |
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