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AW: Pewatronic Grandmaster
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1. Kennst Du nicht den Einkaufspreis des Händlers, kannst also gar nicht beurteilen, wie hoch seine Spanne (nicht Gewinn!) tatsächlich ist! 2. Der Händler entrichtet Einfuhrzoll und die Einfuhrumsatzsteuer. 3. Tritt der Händler komplett in Vorkasse, auch bei "Lagerware". 4. Trägt der Händler bei Lagerware aus dem "nicht Euro Raum" das komplette Währungsrisiko bei Kursschwankungen. 5. Muss der Händler dem Endkunden gegenüber zwei Jahre Gewährleistung geben. 6. Muss der Händler dem Endkunden gegenüber im Versandgeschäft 14 Tage Widerspruchsfrist / Umtauschrecht gewähren und sogar die Kosten für den Rücktransport tragen. Was er dann mit dem "gebrauchten" Teil macht, ist dann ebenso sein Risiko. Nebenher sind dann da noch all die Nebenkosten bis hin zur lästigen Steuer, die auf den tatsächlichen Gewinn zu entrichten ist. Ich kann Preisdiskussionen bei lebensnotwenigen Dingen noch in Teilen nachvollziehen ... bei einem reinen Luxusgegenstand (und genau darum handelt es sich bei jedem Schachcomputer) hingegen nicht. Fazit: Sind Dir Händler in Deutschland "zu teuer", dann bestelle das Teil direkt beim Hersteller. Alternativ fahre in die Schweiz, kaufe ihn vor Ort und entrichte an der Grenze Zoll und Steuern ... wenn Dir auch das zu teuer oder zu mühsam ist, solltest Du den Kauf schlicht bleiben lassen ... |
AW: Pewatronic Grandmaster
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Eine Einfuhrzollgebühr wird bei Schachcomputern nicht erhoben. Die Einfuhrumsatzsteuer bekommt man als Händler spätestens mit der Steuererklärung zurück. Bei allen anderen Punkten gebe ich Dir zu 100% Recht. Gruß |
AW: Pewatronic Grandmaster
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Das mit der Steuer ist mir schon klar ... dafür führt er dann ja die Märchensteuer bzw. Umsatzsteuer ab, wenn er die Kiste hier verkauft. ;) Ich wollte jetzt keine Abhandlung zum Thema Steuern halten. :D Gruß, Sascha |
AW: Pewatronic Grandmaster
Hallo zusammen,
wenn man das Gerät bei Niggemann bestellt (aus Deutschland) und eventuell irgendwann mal Defekte auftreten sollten, schickt man das Gerät zurück an den Versender (Niggemann), oder nach Pewatronic in die Schweiz? |
AW: Pewatronic Grandmaster
Hm, also ... kommt darauf an:
1. Ist es ein Garantie- / Gewährleistungsfall? In den ersten sechs Monaten (Gewährleistung / Beweislast) immer zum Händler ... Da sich die Beweislast nach sechs Monaten umkehrt, könnte die Herstellergarantie hilfreicher sein ... aber auch dann würde ich den Weg über den Händler wählen und freundlich um Erfüllung der Garantie bitten ... hieße jedoch, dass der Händler Versandkosten geltend machen kann ... aber vielleicht besser, als sich selbst mit der Nicht EU Grenze zu plagen ... 2. Ist es kein Garantie- / Gewährleistungsfall (älter, selbst den Schaden verursacht)? Gilt eigentlich auch der Punkt, dass man (einen guten) Händler immer bitten kann, das Gerät (gegen Kostenerstattung) an den Hersteller zu schicken, da dieser mehr Erfahrung mit den Formalitäten hat. Gruß, Sascha |
AW: Pewatronic Grandmaster
Danke dir. Die Frage habe ich mir vorhin gestellt, denn so ein bisschen liebäugle ich (mal wieder damit mir den zuzulegen.
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AW: Pewatronic Grandmaster
Die Bestellung eines Grandmaster 40 ist raus :)
Wo ich mir nur selbst in den Hintern beißen könnte, seit drei Wochen bin ich zu Hause. Und ein paar Tage, bevor ich wieder arbeiten muss - und jetzt haben wir Wochenende und einen kommenden Feiertag, kommt mir plötzlich in den Sinn mir selbst etwas zu gönnen. Hätte mir auch schon vor drei Wochen einfallen können :doh: |
AW: Pewatronic Grandmaster
Du wirst den Kauf sicher nicht bereuen - es ist wirklich ein schöner Schachcomputer.
Viel Spaß damit! Gruß, Rüdiger |
AW: Pewatronic Grandmaster
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Und was die Kaufentscheidung bzw. das Zaudern und den Zeitpunkt betrifft ... sowas kenne ich von mir selbst ... und meine Frau macht das jedes Mal wahnsinnig. :lol: |
AW: Pewatronic Grandmaster
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Gruß Jan |
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