AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr
Entschuldigt, wenn ich mich einmische:
In § 1 des deutschen UrhG ist definiert, was alles von dem Gesetz geschützt wird:
"Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes."
Ein Prospekt kann sich imho nicht auf den Schutz des Urheberrechts berufen (allenfalls die Fotos darin, da Lichtbilder nach § 72 UrhG einen eigenständigen Schutz geniessen). Es fehlt (laut Wikipedia) bei Gebrauchsschriften idR am nötigen Werkcharakter.
Ob andere Schutzvorschriften bei einem Prospekt oder Katalog greifen, kann ich aber nicht beurteilen. Da H&G die Weiterverbreitung nicht ausdrücklich auf den Druckstücken untersagt, kann ich mir durchaus vorstellen, dass dies zulässig ist (und zu Zeiten der Verfügbarkeit der Produkte sogar erwünscht war).
BTW: Da ich in der Wikipedia explizit die Aussage gelesen habe, dass Bedienungsanleitungen keinen Urheberrechtsschutz geniessen, könnte man ja in einem Aufwasch mal klären, wie es hiermit aussieht, da immer wieder danach gefragt wird. Das hielte ich für noch wichtiger für uns als die Prospekte, so sehr sie manche auch interessieren mögen. Alain hat eben auch nicht alles
Geändert von FütterMeinEgo (12.01.2010 um 22:29 Uhr)
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