Schachcomputer.info Community
  #1  
Alt 31.10.2018, 09:20
synthese synthese ist offline
Super Conny
 
Registriert seit: 07.03.2018
Beiträge: 83
Abgegebene Danke: 32
Erhielt 50 Danke für 21 Beiträge
Aktivitäten Langlebigkeit
4/20 6/20
Heute Beiträge
0/3 sssssss83
Frage Polgar-Modul - Lehrbuch

Wunderschönen guten Morgen,
ich habe vor ein paar Wochen ein gebrauchtes Polgar-Modul gekauft. Diesem lag eine Kopie der Bedienungsanleitung bei, jedoch nicht eine Kopie des seinerzeit mitgelieferten Lehrbuchs.

Wer hat eine Idee (Wer kennt eine Quelle?), wie ich an eine digitale Kopie des Lehrbuchs kommen könnte?

Herzlichen Dank für jede Hilfe.

Gruß
Christian Harald
  #2  
Alt 31.10.2018, 10:55
Benutzerbild von Chessguru
Chessguru Chessguru ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.06.2004
Ort: Rostock
Alter: 55
Land:
Beiträge: 6.474
Bilder: 1
Abgegebene Danke: 1.589
Erhielt 4.575 Danke für 1.377 Beiträge
Member Photo Albums
Aktivitäten Langlebigkeit
9/20 20/20
Heute Beiträge
0/3 sssss6474
AW: Polgar-Modul - Lehrbuch

Hallo,

wenn es sich um ein Buch („Werk“) handelt, gilt dieses gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) als schützenswert, d.h. die Anfertigung einer digitalen Kopie wäre „vermutlich“ illegal. Warum vermutlich?

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 2 Geschützte Werke

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.
Werke der Musik;
3.
pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
4.
Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
5.
Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
6.
Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
7.
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Der letzte Satz des Gesetzestext ist entscheidend. Eine Schöpfung zeichnet sich durch Individualität und das Erreichen einer bestimmten Schöpfungshöhe aus. Damit ein Urheberwerk als individuell gilt, muss es sich dafür von der alltäglichen Gestaltung abheben. Dies ist durch das Erreichen einer bestimmten Gestaltungs- bzw. Schöpfungshöhe der Fall. Für die Beurteilung der Schöpfungshöhe bei den verschiedenen Werkarten existieren keine konkreten Vorgaben, vielmehr ist die Prüfung jedes jeweiligen Einzelfalls notwendig.

Gruß
Micha
Thema geschlossen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Du bist nicht berechtigt, neue Themen zu erstellen.
Du bist nicht berechtigt, auf Beiträge zu antworten.
Du bist nicht berechtigt, Anhänge hochzuladen.
Du bist nicht berechtigt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB code ist An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist An.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Erstellt von Forum Antworten Letzter Beitrag
Frage: Polgar 10 Mhz HeavyGeorge Technische Fragen und Probleme / Tuning 8 16.03.2014 19:36
Frage: Polgar-Modul quattro Die ganze Welt der Schachcomputer / World of chess computers 21 18.01.2010 12:50


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:00 Uhr.



Powered by vBulletin (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
©Schachcomputer.info