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  #1  
Alt 26.10.2010, 15:01
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Urheberrecht

Hallo,

ich möchte mal wieder das Thema "Urheberrecht" diskutieren/strapazieren:

Nehmen wir an, ich möchte ein Foto aus der Schachccomputer.info-Wiki in meine eigene Homepage einbauen und es gibt für dieses Foto keinen Copyright-/Urheberechtsvermerk.

Konkretes Beispiel: Das Foto "CC1.jpg" auf der "Fidelity Chess Challenger 1"-Seite

Wie gehe ich nun korrekt vor? Wen bitte ich um Erlaubnis, den "Benutzer", hier 'hard, oder den Betreiber, Micha, oder wen, oder niemanden?

Grüße, Michael
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  #2  
Alt 26.10.2010, 15:09
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AW: Urheberrecht

Hallo,
grundsätzlich bleiben alle Rechte beim Fotografen, somit kann Dir Micha kein Recht einräumen oder eine Erlaubnis erteilen (es sei denn, der Urheber hat Micha entsprechende weitere Nutzungs- / Verwertungsrechte abgetreten, was standardmässig nicht der Fall ist). Also benötigst Du die Genehmigung des Fotografen.

Gruß,
Sascha
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  #3  
Alt 26.10.2010, 15:11
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AW: Urheberrecht

Hallo,

aber wer ist der Fotograf - der "Benutzer"? Wie finde ich ihn heraus?

Grüße, Michael
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  #4  
Alt 26.10.2010, 15:14
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AW: Urheberrecht

Hallo Michael,
der richtige Weg wäre es in jedem Fall, den Benutzer anzuschreiben, der das Foto in die Wiki gestellt hat (wenn kein anderer Urhebervermerk vorhanden ist) ... schließlich muss man nach Treu und Glauben unterstellen, daß der User, der das Foto ins Netz stellt, über die entsprechenden Rechte verfügt ... sollte dies nämlich nicht der Fall sein, müssten wir die entsprechenden Fotos sofort entfernen ...

Gruß,
Sascha
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  #5  
Alt 26.10.2010, 15:22
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AW: Urheberrecht

Hallo Sascha,

das werde ich mal "durchexerzieren", aber mal rein hypothetisch, ich bekomme keinen Kontakt zum "Benutzer", weil er vielleicht nicht mehr über E-Mail erreichbar wäre und nicht mehr im Forum aktiv wäre, wie würde es dann weitergehen?

Kein Kontakt - keine Lizenz/Erlaubnis - keine Verwendung?

Grüße, Michael
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  #6  
Alt 26.10.2010, 15:32
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AW: Urheberrecht

Hi Micha,
yep, so ist es ... juristisch kannst Du das Foto nicht einfach verwenden. Und der Urheber ist schließlich nicht verpflichtet, mit Dir in Kontakt zu treten. Um hypothetisch zu bleiben: Ich muss Dir nicht verbieten, die Fotos meines Glasgows zu nutzen, sondern Du benötigst meine Erlaubnis.

Da es hier in der Regel um private Seiten geht, denke ich, daß in den meisten Fällen einer Zustimmung nichts im Wege steht. Mittlerweile schwirren einige meiner Fotos auf diversen Homepages umher, damit habe ich kein Problem ... wenn ich vorher gefragt werde. Bissig werde ich nur, wenn ich meine Fotos zur Verkaufsförderung in der Bucht finde ...

Zum konkreten Fall: Da dieser Benutzer letzten Monat noch aktiv war, sollten ihn e-Mails oder PNs durchaus erreichen ...

Viel Glück wünscht,
Sascha
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  #7  
Alt 26.10.2010, 20:09
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hier mal "Basics" zum Urheberrecht an Fotos

Fotos unterliegen generell „Urheberrechten“ im weiteren Sinne, da sie entweder als Lichtbildwerke ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) darstellen, oder als Lichtbild zwar kein Werk aber fast gleichgestellt sind:
Bei "einfachen Fotos" ergibt sich der Urheberschutz aus § 72 Abs. 1 UrhG, der auf den ersten Teil des Gesetzes verweist.
Hauptunterschied zum geschützten "Werk" - siehe zu Fotos (Lichtbildwerke) § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG - besteht in der kürzeren Schutzdauer, die für die zuletzt genannten Lichtbildwerke 70 Jahre beträgt (§ 64 UrhG), für die erstgenannten Lichtbilder "nur" 50 Jahre (§ 72 Abs. 3 UrhG).
Die Abgrenzung von Lichtbildern und Lichtbildwerken kann im Einzelfall schwierig sein, soll aber hier nicht näher vertieft werden.

Mögliche Ansprüche des Urhebers bei einer Rechtsverletzung sind in den §§ 97ff. UrhG geregelt; die wichtigsten Ansprüche sind:
- Beseitigung der Beeinträchtigung
- Unterlassungs- und Löschungs-(Vernichtungs-)Ansprüche
- Schadensersatz

Nicht vergessen sollte man, dass das UrhG auch Strafvorschriften enthält! So kann bereits die Veröffentlichung eines Lichtbildwerkes ohne Berechtigung den Straftatbestand des § 106 UrhG erfüllen!
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Gruß *bretti*

Geändert von bretti (26.10.2010 um 20:11 Uhr)
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  #8  
Alt 27.10.2010, 08:42
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AW: Urheberrecht

Hallo bretti,

nun ja, ich denke der Unterschied zwischen 50 und 70 Jahren ist in der Realität nicht besonders groß - nach 50 Jahren sind die Bilder sowieso uninteressant; ich glaube, dann sind die Schachcomputerfans ausgestorben, aber das könnte man ja in einem neuen Thread vertiefen.

Danke für die Recherche!

Grüße, Michael
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  #9  
Alt 27.10.2010, 15:18
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AW: Urheberrecht

Hallo,

 Zitat von blaubaer Beitrag anzeigen
Danke für die Recherche!
Recherche, nun ja, nebenbei bemerkt, Stefan (bretti) ist Rechtsanwalt. Er weiß also sehr genau wovon er spricht und wie er formuliert.

Das Urheberrecht wird anscheinend von vielen Leuten als Kavaliersdelikt angesehen. Ebay und Co. liefern immer wieder "tolle" Beispiele in Sachen Urheberrechtsverletzungen. Diese Ansicht ändert sich aber schlagartig, wenn man Post vom netten Anwalt von nebenan bekommt.

Dabei ist die Geschichte doch so einfach. Man fragt einfach beim entsprechenden Rechteinhaber nach und in den meisten Fällen erhält man dann eine Freigabe für die gewünschten Bilder.

Gruß,
Micha
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  #10  
Alt 27.10.2010, 15:29
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AW: Urheberrecht

Hallo Micha,
 Zitat von Chessguru;
Dabei ist die Geschichte doch so einfach. Man fragt einfach beim entsprechenden Rechteinhaber nach und in den meisten Fällen erhält man dann eine Freigabe für die gewünschten Bilder.
das ist mir grundsätzlich schon klar - meine Frage ging mehr in die Richtung wen ich frage, wenn ein Copyright- oder ein Urheberrechtsvermerk auf den Rechteinhaber fehlt - wende ich mich dann z. B. in unserer Wiki an den "Benutzer", denn den Hinweis gibt es immer; ansonsten wohl am besten an den Sitebetreiber.

Grüße, Michael
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