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  #91  
Alt 20.06.2020, 21:36
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AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

 Zitat von Beeco76 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich verstehe die Fehde nicht wirklich.

Wenn in diesem Forum nicht die potentielle Zielgruppe für einen Schachhändler versammelt ist, wo dann?
Und andersherum: Ein Händler mit Vorabinfos von Herstellern könnte ein Forum wie dieses vielleicht gut bereichern.

Ich habe gelesen, dass es Unterschiede in der Bewertung vom Centauer gab, aber das ist eigentlich nichts Ungewöhnliches.

Viele Grüße
Markus, der hofft, dass die Differenzen und Missverständnisse noch geklärt werden können
Die Geschichte mit Herrn A. schwellt schon seit einigen Jahren, also noch bevor der Centaur geboren war. Das er kräftig austeilen kann, ist für jeden öffentlich einsehbar in den diversen Bewertungsportalen. Erschwerend kommt hinzu, dass er selbst mit diversen Mails und Spontananrufen einige Forenmitglieder belästigt hat und nun den Klageweg beschreiten möchte.
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  #92  
Alt 21.06.2020, 01:27
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AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

 Zitat von BHGP Beitrag anzeigen
...und nun den Klageweg beschreiten möchte.
Ob die Karenzzeit seiner Rechtschutzversicherung nun vorbei ist...
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  #93  
Alt 21.06.2020, 09:15
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AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

Für eine Anzeige bei der Polizei braucht es keinen Anwalt und keine Versicherung ... was prinzipiell gut und richtig ist, ansonsten wären ja Menschen, die keine finanziellen Mittel haben, im Nachteil.

Wenn mir zum Beispiel die Postings von „Fütter mein Ego“ nicht passen, kann ich heutzutage sogar via Internet eine Anzeige erstatten ... wegen Beleidigung, Verleumdung oder was auch immer ... man muss sich nicht einmal mehr die Mühe machen, in ein Polizeirevier zu gehen ... so ist das halt.

Was dann hinten dabei rauskommt, ist eine andere Sache ... allerdings gibt es stets auch die für die Opfer offensichtlicher Falschanzeigen die Möglichkeit, ebenfalls strafrechtlich gegen den Anzeigeerstatter vorzugehen. Zum Beispiel greift da §164 StGB.
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Geändert von Mythbuster (21.06.2020 um 11:02 Uhr)
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Nisse (21.06.2020)
  #94  
Alt 21.06.2020, 10:30
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AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

In Frankreich gab es erst letzten Monat sehr effiziente Änderungen in der diesbezüglichen Cyber Gesetzgebung. Diese würde ich bei einem Angriff, welcher hier im Anfangsverdacht durchaus gegeben ist, einmalmal ganz schmerzfrei in Anspruch nehmen. Für einen Gewerbetreibenden in Europa (ein bayrisches Provinznest ist da nicht ausgenommen) ist da die K... ganz schnell am Dampfen und aus dem Spaß von quasi Stasimethoden wird für den Täter Hans Wurst (Name geändert) schnell bitterer Ernst.

Schönen Sonntag.
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  #95  
Alt 21.06.2020, 15:42
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AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

 Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
Für eine Anzeige bei der Polizei braucht es keinen Anwalt und keine Versicherung ...
Ich denk da eher an die zivilrechtlichen Verfahren - läuft da nicht schon was mit Abmahnungen?
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  #96  
Alt 21.06.2020, 17:01
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AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

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Ich denk da eher an die zivilrechtlichen Verfahren - läuft da nicht schon was mit Abmahnungen?
Ich finde, dass man Überraschungen nicht verderben sollte
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  #97  
Alt 23.06.2020, 18:38
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Ausrufezeichen AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

Hallo zusammen,
Micha und ich erhielten zu den aktuellen Vorkommnissen eine Mail von Ossi Weiner mit der Bitte um Veröffentlichung. Da es direkt seine Stellungnahme aus dem ersten Posting und deren Folgen betrifft, kommen wir seiner Bitte hiermit gerne nach.

Hier die Nachricht im original Wortlaut von Ossi Weiner (nur der Link wurde entsprechend eingefügt):



Das „Blogger-Gambit“ und seine Widerlegung

Wie man den aktuellen Postings entnehmen kann, hat sich der umtriebige Blogger aus dem Münchner Umland neuerdings darauf verlegt, eine Vielzahl von Strafanzeigen nach dem bekannten Gießkannen-Prinzip zu erstatten. Auch ich hatte sehr freundliche und informative Gespräche mit einem Polizeihauptmeister aus Germering, welcher mich über die gegen mich erhobene Beschuldigung wegen angeblicher „übler Nachrede“ in Kenntnis setzte. Dabei ging es um meine Stellungnahme bei Schachcomputer.Info vom 06. Juni 2019.

Posting mit Stellungnahme vom 06. Juni 2019


Nachdem es sich durchwegs um nachweisliche Tatsachenbehauptungen und ganz normale Meinungsäußerungen handelte, kann ich beim besten Willen nicht verstehen, was mir überhaupt vorgeworfen wird. Bei mir handelt es sich jetzt bereits um die dritte Strafanzeige auf Basis von falschen Anschuldigungen. Jedes Mal war natürlich nichts dahinter, ich hatte nur einen Haufen Stress. Das „Blogger-Gambit“ scheint wohl leider eine Lieblingsvariante dieses Schreibers zu sein.

Auch wenn mich der Beamte dahingehend beruhigte, dass ich mir keine Sorgen machen müsse, werde ich diese falschen Anschuldigungen erneut strafrechtlich verfolgen lassen, denn bei zivilrechtlichen Klagen kann man erfahrungsgemäß auch im Erfolgsfalle nie sicher sein, ob man seine anfallenden Kosten hinterher eintreiben kann.

Es scheint leider Zeitgenossen zu geben, die jede Kritik an ihrer Person oder ihren „journalistischen“ Ergüssen als „Majestätsbeleidigung“ und damit als strafwürdiges Delikt betrachten. Aber zum Glück leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat, in welchem Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist und sich somit jedes Individuum nach besten Kräften lächerlich machen darf.

München, 22. Juni 2020
Ossi Weiner
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Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Mythbuster für den nützlichen Beitrag:
Hartmut (23.06.2020), RetroComp (23.06.2020), Theo (22.07.2020)
  #98  
Alt 23.06.2020, 20:12
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AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

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Das „Blogger-Gambit“

Es scheint leider Zeitgenossen zu geben, die jede Kritik an ihrer Person oder ihren „journalistischen“ Ergüssen als „Majestätsbeleidigung“ und damit als strafwürdiges Delikt betrachten. Aber zum Glück leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat, in welchem Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist und sich somit jedes Individuum nach besten Kräften lächerlich machen darf.

München, 22. Juni 2020
Ossi Weiner
Naja, in Bayern kann man da ja aktuell nicht mehr so sicher sein.

Vielleicht schalten sich ja auch hier noch höhere Stellen ein - das Ganze grenzt jedoch wirklich nicht nur an Geschmacklosigkeit sondern könnte mittlerweile auch gut als Satire vermarktet werden ...
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  #99  
Alt 23.06.2020, 23:01
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Hallo zusammen,
Micha und ich erhielten zu den aktuellen Vorkommnissen eine Mail von Ossi Weiner mit der Bitte um Veröffentlichung. Da es direkt seine Stellungnahme aus dem ersten Posting und deren Folgen betrifft, kommen wir seiner Bitte hiermit gerne nach.

Hier die Nachricht im original Wortlaut von Ossi Weiner (nur der Link wurde entsprechend eingefügt):



Das „Blogger-Gambit“ und seine Widerlegung

Wie man den aktuellen Postings entnehmen kann, hat sich der umtriebige Blogger aus dem Münchner Umland neuerdings darauf verlegt, eine Vielzahl von Strafanzeigen nach dem bekannten Gießkannen-Prinzip zu erstatten. Auch ich hatte sehr freundliche und informative Gespräche mit einem Polizeihauptmeister aus Germering, welcher mich über die gegen mich erhobene Beschuldigung wegen angeblicher „übler Nachrede“ in Kenntnis setzte. Dabei ging es um meine Stellungnahme bei Schachcomputer.Info vom 06. Juni 2019.

Posting mit Stellungnahme vom 06. Juni 2019


Nachdem es sich durchwegs um nachweisliche Tatsachenbehauptungen und ganz normale Meinungsäußerungen handelte, kann ich beim besten Willen nicht verstehen, was mir überhaupt vorgeworfen wird. Bei mir handelt es sich jetzt bereits um die dritte Strafanzeige auf Basis von falschen Anschuldigungen. Jedes Mal war natürlich nichts dahinter, ich hatte nur einen Haufen Stress. Das „Blogger-Gambit“ scheint wohl leider eine Lieblingsvariante dieses Schreibers zu sein.

Auch wenn mich der Beamte dahingehend beruhigte, dass ich mir keine Sorgen machen müsse, werde ich diese falschen Anschuldigungen erneut strafrechtlich verfolgen lassen, denn bei zivilrechtlichen Klagen kann man erfahrungsgemäß auch im Erfolgsfalle nie sicher sein, ob man seine anfallenden Kosten hinterher eintreiben kann.

Es scheint leider Zeitgenossen zu geben, die jede Kritik an ihrer Person oder ihren „journalistischen“ Ergüssen als „Majestätsbeleidigung“ und damit als strafwürdiges Delikt betrachten. Aber zum Glück leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat, in welchem Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist und sich somit jedes Individuum nach besten Kräften lächerlich machen darf.

München, 22. Juni 2020
Ossi Weiner


Das. was mich am meisten zum Nachdenken bringt, ist meine persönliche Interpretation des vorletzten Absatzes von Herrn Weiner: Herr A. produziert vorsätzlich Kosten und Zeitaufwand bei Unschuldigen und beruft sich gleichzeitig auf die Schädigung seiner Geschäfte. Wer die öffentlich einsehbaren Bewertungsportale nach Herrn A. und der Firma seiner Chefin S. J. durchleuchtet , wird zu Erkenntnis kommen, dass Herr A. zwar beim Umsatz wohl nicht die Nummer 1 in Deutschland ist (er selbst hält sich natürlich bescheiden für die Nummer 1 , aber bei der Anzahl der Bewertungen ganz sicher. Wenn er die unzufriedenen Kunden auch alle verklagt hat, gar nicht auszudenken, was das für Prozesslawine losrollt.
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  #100  
Alt 20.07.2020, 18:12
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AW: Mephisto MM V 100 MHz gegen Mephisto London 68020

Die folgenden Postings wurden aus dem Thread Mephisto MM V 100 MHz gegen Mephisto London 68020 in diesen Thread verschoben, da sie dort offTopic sind und von der Thematik her hier besser aufgehoben sind!

Gruß,
Sascha



Hallo zusammen,

die zweite Partie ist sehr interessant.

Durch den Geschwindigkeitsschub muss der getunte MMV irgendwie die Freibauern am Damenflügel gesehen haben, die die Partie entschieden haben.

Trotzdem ist Geschwindigkeit natürlich nicht alles: Eröffnungsbücher, Speicher und nicht zuletzt die Engine selbst spielen auch eine große Rolle.

Speziell betreffend London-Programm und Caro-Kann-Eröffnung gibt es ein Video auf Youtube, das sich mit der Emulation des London-Programms auf dem Revelation II befasst.
Dort kommt der Reviewer nach Durchführung des Panov-Angriffs zu der Schlussfolgerung, dass es Fehler in den Eröffnungsbüchern beim London-Programm geben muss.

(Auch wenn ich das Video selbst gut finde, möchte ich es hier sicherheitshalber nicht direkt verlinken, da ich nach dem Durchlesen anderer Threads im Forum vermute, dass der Youtuber das evtl. ungern sieht.)

Viele Grüße
Markus

Geändert von Mythbuster (22.07.2020 um 18:42 Uhr)
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