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  #61  
Alt 09.06.2020, 17:24
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AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

Hallo zusammen,
aus gegebenem Anlass reaktiviere ich den Thread. In diesem Thread DGT PI Hülle tauschen wurde vom Threadersteller ein Foto eingestellt, welches die DGT 3000 Uhr zeigt.

Heute erhielt ich nun Post vom Anwalt des Bloggers, inkl. einer Kostennote in Höhe von 571,44 €, sowie einen Vordruck, in dem ich eine Unterlassungserklärung abgeben soll. Offenkundig wurde das Foto im besagten Thread vom Blogger erstellt.

Da ich bis heute weder einen Hinweis zur Urheberschaft noch eine Aufforderung zur Löschung vom Blogschreiber erhalten habe, habe ich den Vorgang unserem Fachanwalt für Internetrecht, Dr. Triltsch, zur rechtlichen Klärung übergeben. Über den Ausgang wird ggf. an dieser Stelle berichtet.

An dieser Stelle der deutliche und letzte Hinweis: Das Hochladen fremder Fotos ist nicht erlaubt, was auch in den Forenregeln deutlich formuliert ist:

7. Urheberrecht / Copyright
Das Veröffentlichen von Bildern und Texten, die aus anderen Webseiten, aus Büchern, Zeitschriften, usw. kopiert wurden, bedeutet in der Regel einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und ist daher nicht erlaubt, es sei denn, die Zustimmung des Rechtenhabers liegt vor.



Bei jeglicher Zuwiderhandlung wird der entsprechende User ab sofort ohne weitere Vorankündigung gesperrt und gelöscht.

Michael Völschow
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Alt 09.06.2020, 19:14
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AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

Danke , sind ja genug eigene Bilder vorhanden !!
Grosse Zweifel, ob die Bilder auf der entspr. HP den all. EU Rechten entsprechen!
Wessen Urheberrechte werden denn da angefochten ?
Hat da jemand DGT Lizenzen ?
Sendet doch mal eine Prüfung zum Hrst....

(Alles meine bescheidene eigene Meinung)
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BHGP (09.06.2020)
  #63  
Alt 18.06.2020, 14:49
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AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

Heute erhielt ich von der Polizei aus Bayern einen Anruf, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich beschuldigt werde, öffentlich hier im Forum üble Nachrede gegen Herrn Benjamin Aldag geäußert zu haben!
Fakt ist, dass ich in einem Beitrag geschrieben hatte, dass ich wegen des damals von ihm angekündigten Emulator das Gerät dort und nicht bei Millennium gekauft hatte (da ja in der Ankündigung stand, dass nur Kunden selbigen erhalten können).

Herr Aydan: Nicht das dieser "Schuss" nach hinten losgeht!!!

Gruß
Rüdiger
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  #64  
Alt 18.06.2020, 18:14
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AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

Steht ihr denn alle im öffentlichen Telefonbuch (mit Link zum Avatar) oder wie lasst Ihr lokale Erfüllungsgehilfen an solch sensible persönliche Daten kommen ?

Wenn tatsächlich Telefonanrufe dieser Art Erfolg haben (hallo?!), dann sollten eigentlich schon alle Alarmlampen am Brett leuchten.

Da muss man schon echt mit Oberkante Unterlippe im Morast stecken, um derartige potentiell pathologische neuromuskulären Celebralsynapsen auszuleben ...

(alles nur meine bescheidene persönliche Meinung)
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  #65  
Alt 18.06.2020, 18:25
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AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

Ich hatte auf diesen Beitrag geantwortet und geschrieben, dass auch ich meinen ChessGeniusExclusive auf Grund dieses Emulators dort und nicht beim Hersteller geordert hatte.

Trotz dem ich diesen Beitrag noch am selbigen Tag storniert hatte, bekomme ich nun eine Anzeige...

Gruß
Rüdiger
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Geändert von Chessguru (04.08.2022 um 14:59 Uhr)
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  #66  
Alt 18.06.2020, 19:36
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AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

 Zitat von pato4sen Beitrag anzeigen
Heute erhielt ich von der Polizei aus Bayern einen Anruf, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich beschuldigt werde, öffentlich hier im Forum üble Nachrede gegen Herrn Benjamin Aldag geäußert zu haben!
Bist Du sicher, dass das die Polizei war, die da angerufen hat? In derartigen Fällen rufen die nämlich gewöhnlich nicht an, sondern die Polizei (oder die StA) schickt eine schriftliche Aufforderung zur Stellungnahme, wenn nicht gleich eine Vorladung.

Wenn allerdings sowohl bei Dir als auch bei Hartmut die Polizei erst anruft, bevor sie offiziell tätig wird, dann könnte es dafür ja durchaus Gründe geben... Lediglich telefonisch eine Stellungnahme des Beschuldigten einzuholen ist in einem Strafverfahren hier jedenfalls nicht üblich. Der Anrufende kann sich zB ja gar nicht sicher sein, auch wirklich mit dem Beschuldigten zu sprechen.

Im übrigen sind das Vortäuschen einer Straftat (§145d) oder falsche Verdächtigung (§165) ebenfalls Straftaten - da kann man ggf. mit einer Gegenanzeige reagieren...
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Alt 18.06.2020, 19:49
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AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

Ein einfacher Bestätigungsrückruf bei der betreffenden Dienststelle sollte zur Authentifizierung reichen.

Für mich stinkt das ganz gewaltig!
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Asterix (19.06.2020)
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Alt 18.06.2020, 19:54
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AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen

Leute, in Deutschland kann man jede Person anzeigen. Und? Wo liegt nun das Problem? Wenn der Typ der Meinung ist, irgendwelche Leute anzuzeigen, ist das erst einmal sein gutes Recht. Die Polizei MUSS die Anzeige bearbeiten.

Sollten strafrechtliche Dinge vorliegen, die ein öffentliches Interesse begründen, wird die Staaatsanwaltschaft tätig. Ansonsten wird der Unsinn eingestellt und maximal auf den Weg der Privatklage verwiesen. In diesem Fall hat man sich allem Anschein nach, nicht einmal die Mühe gemacht, die entsprechende Person für eine Aussage vorzuladen.

Jeder hat halt so seine Hobbys.

Entspannte Grüße
Micha
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Hartmut (18.06.2020), Nisse (19.06.2020), RetroComp (18.06.2020)
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Alt 18.06.2020, 23:21
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FütterMeinEgo FütterMeinEgo ist offline
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 Zitat von Hartmut Beitrag anzeigen
Naja, jemanden vorzuladen für eine Aussage (und der Vorladung muss man ja noch nicht mal Folge leisten) wäre auch unsinnig.
Doch, inzwischen muss man Folge leisten, auch wenn nur die Polizei vorlädt; das wurde 2017 geändert. Siehe § 163 Abs. 3 StPO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163.html

 Zitat von Hartmut Beitrag anzeigen
Tja... wenn er meint. Immerhin, wenn er erreichen wollte, dass ich mich vor lauter Lachen an meinem Morgenkaffee verschlucke, hat er sein Ziel erreicht. Damit hatte es sich dann allerdings auch.
Nach dem heutigen Urteil des BGH zum Mordurteil im Fall des Berliner Rasers muss man mit solchen "billigenden Inkaufnahmen" nun sehr vorsichtig sein...
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  #70  
Alt 19.06.2020, 01:28
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Leute. Es gibt spannendere Themen. Z.B. Computerschach oder Schachcomputer.
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Nisse (19.06.2020)
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