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  #11  
Alt 12.01.2010, 22:23
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AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr

Entschuldigt, wenn ich mich einmische:

In § 1 des deutschen UrhG ist definiert, was alles von dem Gesetz geschützt wird:

"Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes."

Ein Prospekt kann sich imho nicht auf den Schutz des Urheberrechts berufen (allenfalls die Fotos darin, da Lichtbilder nach § 72 UrhG einen eigenständigen Schutz geniessen). Es fehlt (laut Wikipedia) bei Gebrauchsschriften idR am nötigen Werkcharakter.

Ob andere Schutzvorschriften bei einem Prospekt oder Katalog greifen, kann ich aber nicht beurteilen. Da H&G die Weiterverbreitung nicht ausdrücklich auf den Druckstücken untersagt, kann ich mir durchaus vorstellen, dass dies zulässig ist (und zu Zeiten der Verfügbarkeit der Produkte sogar erwünscht war).

BTW: Da ich in der Wikipedia explizit die Aussage gelesen habe, dass Bedienungsanleitungen keinen Urheberrechtsschutz geniessen, könnte man ja in einem Aufwasch mal klären, wie es hiermit aussieht, da immer wieder danach gefragt wird. Das hielte ich für noch wichtiger für uns als die Prospekte, so sehr sie manche auch interessieren mögen. Alain hat eben auch nicht alles

Geändert von FütterMeinEgo (12.01.2010 um 22:29 Uhr)
  #12  
Alt 12.01.2010, 22:36
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AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr

Hallo,
grundsätzlich ist alles geschützt, was eine "gewisse Schöpfungshöhe" hat. Die Frage ist in der Tat, ob dies bei diesen Prospekten der Fall ist ... oder auch nicht. Es gibt einige Dinge, die in diesem Fall sogar dafür sprechen.

Davon abgesehen, selbst Reden und Vorträge unterliegen dem Urheberrecht ... auch wenn ich nicht im Rahmen der Rede sage, daß sie nicht kopiert werden darf.

Das Urheberrecht ist leider sehr umfangreich und die richterlichen Entscheidungen ändern sich ständig ... speziell dieser Bereich ist sehr im Fluss ...

Und es gab auch Fälle, in denen ein bekanntes Unternehmen gegen den Betreiber einer Fan Webseite auf Unterlassung geklagt hat ... und Recht bekam! Dort wurden auch unter anderem Werbeprospekte und Kataloge seit den 50er Jahren veröffentlicht.

Die Frage, auf die ich selbst in meinen Fachbüchern keine Antwort finde, geht eher in die Richtung: Was ändert sich speziell, wenn es um die historische Dokumentaion in der Wiki geht ... bei einer Firma, die es nicht mehr gibt.

Zu Deinem Einwurf, daß kein Verbot besteht, sei noch einmal ganz klar festgehalten: Ich kann Fotos oder Schriften auf meiner Webseite zeigen und muss nicht explizit untersagen, diese zu kopieren ... wenn Du sie kopierst, machst Du Dich strafbar ... um es ganz simpel zu sagen: Wenn ich mein Rad vor der Tür stehen lasse, muss ich keinen Zettel ranhängen: "Klauen verboten!" ...

Nachdem wir ein sehr langes Gespräch geführt haben, wird Micha später die "Entscheidung" verkünden.

Beste Grüße,
Sascha
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  #13  
Alt 12.01.2010, 22:40
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AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr

Wäre vielleicht interressant mal zu versuchen die damaligen Chefs der Firma Hegener und Glaser zu finden, sofern die noch leben, ob man nicht auch die Bedienungsanleitungen im Forum veröffenlichen kann. Speziell die Anleitungen für die Modularreihe wäre es interressant. Die Module werden ja eh nicht mehr hergestellt und Geld wird damit auch nicht mehr verdient. Normalerweise ist es schon eine Ehre Mephisto unsterblich zu machen.

Gruß

Michael
  #14  
Alt 12.01.2010, 22:46
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 Zitat von FütterMeinEgo Beitrag anzeigen

BTW: Da ich in der Wikipedia explizit die Aussage gelesen habe, dass Bedienungsanleitungen keinen Urheberrechtsschutz geniessen, könnte man ja in einem Aufwasch mal klären, wie es hiermit aussieht, da immer wieder danach gefragt wird. Das hielte ich für noch wichtiger für uns als die Prospekte, so sehr sie manche auch interessieren mögen. Alain hat eben auch nicht alles
Tja, die Wikipedia ...

Im Bereich der Anleitungen gilt es zu unterscheiden, ob es eine simple Anleitung ist (Rasierer, Lampe, Küchenmixer) oder ob es sich um ein komplexes Schriftwerk handelt, dessen Komplexität über dem Durchschnitt liegt und dessen Erstellung "fachspezifisches Wissen" erfordert ...

Als Beispiel könnte da zum Beispiel der Wälzer meiner neuen Spiegelreflexkamera herhalten: Die neue 1D Mark IV hat ein 276 Seiten Handbuch ... und den Hinweis, daß jede Reproduktion oder Vervielfältigung verboten ist ...

Wo jetzt unsere Bretties einzuordnen sind ... tja, wer soll das entscheiden ... und wichtiger: Wer will für den Betreiber im Falle des Falles den Kopf hinhalten ... denn letztendlich gilt leider die Betreiberhaftung (Störer- bzw. Mitstörerhaftung) ... seufz ...

Gruß,
Sascha
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  #15  
Alt 12.01.2010, 22:49
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 Zitat von matrixghost3 Beitrag anzeigen
Wäre vielleicht interressant mal zu versuchen die damaligen Chefs der Firma Hegener und Glaser zu finden, sofern die noch leben, ob man nicht auch die Bedienungsanleitungen im Forum veröffenlichen kann.
So leicht ist das nicht ... Manfred Hegener zu finden, ist ein Kinderspiel ...

Aber der hat leider gar nichts dazu zu sagen oder zu entscheiden ... nicht mehr. Dies näher zu erläutern, würde allerdings den Rahmen sprengen ...

Wie gesagt, was die Sache betrifft, sprich, daß es kein Problem (moralisch) sein sollte, darüber müssen wir nicht streiten ... leider ist die juristische Seite nicht immer .... ähm .... logisch nachzuvollziehen ...
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  #16  
Alt 13.01.2010, 00:10
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Hallo,

grundsätzlich ist die Gesetzeslage leider nicht so eindeutig, wie teilweise beschrieben. Wer Lust und sehr viel Zeit hat, kann sich mit etlichen „schwammigen“ Urteilen gerne auseinander setzen. Aber ich will jetzt nicht näher auf diese Ding eingehen, Sascha hat genügend Beispiel genannt. Wer möchte, kann mich aber gerne per PN ansprechen. Kommen wir zum eigentlichen Kern.

Sascha hat es schon mehrfach angesprochen und auch erläutert, auch bei der Veröffentlichung von Prospekten im Forum, sprechen gewisse Argumente sowohl für, als auch gegen eine Veröffentlichung. Nur, wir sind leider keine Juristen. Letztendlich muss ich als Betreiber entscheiden, wie ich solche Probleme handhabe, da ich es bin, der rechtlich zur Verantwortung gezogen wird, sollte sich jemand auf den Schlips getreten fühlen.

Grundsätzlich dürfen z.B. alte Schachcomputer Prospekte nur in die Wiki gestellt werden, in Verbindung zur entsprechenden Firma respektive Gerät, nicht aber ins Forum. Da die Wiki ein Nachschlagewerk darstellt, dienen die genannten Dinge somit einzig dem Zwecke der Realisierung dieses enzyklopädischen Anliegens.

Danke für euer Verständnis.

Gruß,
Micha

Geändert von Chessguru (13.01.2010 um 00:16 Uhr)
  #17  
Alt 13.01.2010, 05:37
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Hallo,

da die Diskussion gerade in vollem Gange ist...

Eine Frage an die Experten:
Wie ist denn die Rechtslage zum Urheberrecht, wenn ich Partien aus Schachbüchern (die ja einen (c)-Vermerk haben) hier im Forum zitiere/kommentiere? Das kommt ja öfter vor und scheint kein Problem zu sein - ist das so und warum ist das so?

Gruß, Michael
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  #18  
Alt 13.01.2010, 06:34
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Hallo Micha bzw. Admins,

ist es möglich, die Forenregeln (FAQ-Link oben) unter 7. Copyright etwas ausführlicher zu verfassen - z.B. ein Hinweis darauf, dass in der Wiki mehr möglich ist als im Forum (Stichwort "Nachschlagewerk")?

Gruß, bb
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  #19  
Alt 13.01.2010, 07:02
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Ich habe auch noch einen Katalog von 91/92 Din A 5 Format mit 24 Seiten.
Auf der letzten Seite ist ein Copyright Hegener + Glaser AG.

Gruß

Michael
  #20  
Alt 13.01.2010, 09:36
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Hallo Sascha,

 Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
Die Frage, auf die ich selbst in meinen Fachbüchern keine Antwort finde, geht eher in die Richtung: Was ändert sich speziell, wenn es um die historische Dokumentaion in der Wiki geht ... bei einer Firma, die es nicht mehr gibt.
Wobei sich mir die Frage stellt, ob da nicht Saitek als Rechtsnachfolger von H&G anzusehen ist und damit der Rechteinhaber ist? Ich will damit nur sagen, dass das Argument "H&G gibt es ja nicht mehr" in diesem Fall wohl keinerlei Gewicht haben dürfte, oder?

Schließlich hat Saitek sich ja in diesem Forum schon mal zu Wort gemeldet (war mW im Zusammenhang mit dem Kopieren von EPROMs, wenn ich mich recht erinnere), was bedeutet, dass sie schon auf die Einhaltung ihrer Copyrights achten.

Ansonsten wäre diese Diskussion ja hinfällig, denn wo kein Kläger, da kein Richter...

Aber ich schätze, dass dir der obige Gedankengang ja sicher auch schon gekommen ist, oder?


Gruß,
Robert
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