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  #1  
Alt 12.01.2010, 19:36
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AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr

Hi,
ich weiß, daß da keine Hinweistexte sind, ich habe selbst fast alle Prospekte und habe selbst vorhin geschaut.

Allerdings wäre so ein Hinweis nur ein (netter) Zusatz. Denn grundsätzlich gilt: Du darfst nicht einfach kopieren und veröffentlichen, nur weil es Dir nicht extra verboten wurde, der Schutz greift automatisch.

Ich denke, die grundsätzliche Frage musste früher oder späterr durchaus einmal gestellt werden, nun liegt es am Betreiber zu entscheiden, wie zukünftig vorgegangen wird.

Vorwürfe macht Dir deshalb gewiss niemand und Deine positive Absicht wird auch nicht in Frage gestellt.

Beste Grüße,
Sascha
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  #2  
Alt 12.01.2010, 22:23
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AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr

Entschuldigt, wenn ich mich einmische:

In § 1 des deutschen UrhG ist definiert, was alles von dem Gesetz geschützt wird:

"Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes."

Ein Prospekt kann sich imho nicht auf den Schutz des Urheberrechts berufen (allenfalls die Fotos darin, da Lichtbilder nach § 72 UrhG einen eigenständigen Schutz geniessen). Es fehlt (laut Wikipedia) bei Gebrauchsschriften idR am nötigen Werkcharakter.

Ob andere Schutzvorschriften bei einem Prospekt oder Katalog greifen, kann ich aber nicht beurteilen. Da H&G die Weiterverbreitung nicht ausdrücklich auf den Druckstücken untersagt, kann ich mir durchaus vorstellen, dass dies zulässig ist (und zu Zeiten der Verfügbarkeit der Produkte sogar erwünscht war).

BTW: Da ich in der Wikipedia explizit die Aussage gelesen habe, dass Bedienungsanleitungen keinen Urheberrechtsschutz geniessen, könnte man ja in einem Aufwasch mal klären, wie es hiermit aussieht, da immer wieder danach gefragt wird. Das hielte ich für noch wichtiger für uns als die Prospekte, so sehr sie manche auch interessieren mögen. Alain hat eben auch nicht alles

Geändert von FütterMeinEgo (12.01.2010 um 22:29 Uhr)
  #3  
Alt 12.01.2010, 22:36
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AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr

Hallo,
grundsätzlich ist alles geschützt, was eine "gewisse Schöpfungshöhe" hat. Die Frage ist in der Tat, ob dies bei diesen Prospekten der Fall ist ... oder auch nicht. Es gibt einige Dinge, die in diesem Fall sogar dafür sprechen.

Davon abgesehen, selbst Reden und Vorträge unterliegen dem Urheberrecht ... auch wenn ich nicht im Rahmen der Rede sage, daß sie nicht kopiert werden darf.

Das Urheberrecht ist leider sehr umfangreich und die richterlichen Entscheidungen ändern sich ständig ... speziell dieser Bereich ist sehr im Fluss ...

Und es gab auch Fälle, in denen ein bekanntes Unternehmen gegen den Betreiber einer Fan Webseite auf Unterlassung geklagt hat ... und Recht bekam! Dort wurden auch unter anderem Werbeprospekte und Kataloge seit den 50er Jahren veröffentlicht.

Die Frage, auf die ich selbst in meinen Fachbüchern keine Antwort finde, geht eher in die Richtung: Was ändert sich speziell, wenn es um die historische Dokumentaion in der Wiki geht ... bei einer Firma, die es nicht mehr gibt.

Zu Deinem Einwurf, daß kein Verbot besteht, sei noch einmal ganz klar festgehalten: Ich kann Fotos oder Schriften auf meiner Webseite zeigen und muss nicht explizit untersagen, diese zu kopieren ... wenn Du sie kopierst, machst Du Dich strafbar ... um es ganz simpel zu sagen: Wenn ich mein Rad vor der Tür stehen lasse, muss ich keinen Zettel ranhängen: "Klauen verboten!" ...

Nachdem wir ein sehr langes Gespräch geführt haben, wird Micha später die "Entscheidung" verkünden.

Beste Grüße,
Sascha
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  #4  
Alt 13.01.2010, 09:36
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AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr

Hallo Sascha,

 Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
Die Frage, auf die ich selbst in meinen Fachbüchern keine Antwort finde, geht eher in die Richtung: Was ändert sich speziell, wenn es um die historische Dokumentaion in der Wiki geht ... bei einer Firma, die es nicht mehr gibt.
Wobei sich mir die Frage stellt, ob da nicht Saitek als Rechtsnachfolger von H&G anzusehen ist und damit der Rechteinhaber ist? Ich will damit nur sagen, dass das Argument "H&G gibt es ja nicht mehr" in diesem Fall wohl keinerlei Gewicht haben dürfte, oder?

Schließlich hat Saitek sich ja in diesem Forum schon mal zu Wort gemeldet (war mW im Zusammenhang mit dem Kopieren von EPROMs, wenn ich mich recht erinnere), was bedeutet, dass sie schon auf die Einhaltung ihrer Copyrights achten.

Ansonsten wäre diese Diskussion ja hinfällig, denn wo kein Kläger, da kein Richter...

Aber ich schätze, dass dir der obige Gedankengang ja sicher auch schon gekommen ist, oder?


Gruß,
Robert
  #5  
Alt 13.01.2010, 10:54
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AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr

ich wüßte nicht das SAITEK sich gemeldet hat. Hier hat irgendwer sich gemeldet, der sich nicht ausgewiesen hat. Also offiziell war das sicherlich nicht. Wahrscheinlich nur irgendwer der sich wichtig machen wollte. Wenn jemand offiziell was will nennt der doch seinen Namen.
Es gibt leider zuviele abgebrochene Juristen die Gott spielen wollen.
Die hätten besser Klofrau werden sollen. Da würden sie dann was gesellschaftlich nützliches machen.

Bei uns im Citroen Club gab es letztens einen interessanten Fall der auch auf das Nachdrucken von Artikeln anderer abhob.

Der Citroen Club hat eine Papierzeitung in der er auch Infos aus dem Internet-Forum abdruckt, wenn diese von Belang sind.
D.h. eine technische Anleitung von Usern die im Forum beschrieben wird, kann u.U. auch im Papierformat der Clubzeitung landen.
In den Nutzungsbedigungen des Forums steht (ungefähr) das man mit Nutzung des Forums einverstanden ist, das die Artikel die man postet auch
in der Clubzeitschrift abgedruckt werden (könnten).

Nun ergab sich folgendes. Ein langjähriges Mitglied das Chef einer IG ist und sich hauptsächlich nur mit 1 Sorte Citroens beschäftigte, hatte einen LINK auf seine eigene Webseite gepostet. Klickt man vom Citroen Club via diesen Link, landet man beim IG-Chef Mitglied. Dort gab es einen ausführlichen und bebilderten Artikel über ein spezielles seltenes Auto.
Ich würde schon sagen das der Artikel eine eigene Schöpfung war. Also geschützt ist.

Nun passierte etwas unglaubliches. Der Verantwortliche der Papierzeitung packte dieses Artikel von der fremden Webseite in die Zeitschrift OHNE den Autor zu benachrichtigen.

Als der eine Ausgabe der Zeitschrift später gewahr wurde das sein Artikel von der eigenen Webseite ohne Nachfrage in der Zeitschrift des übergeordneten Clubs gedruckt wurde, kam es wohl zu internem Mailverkehr. Nun ist der Citroen Club strukturell mehr so brieforientiert
und weniger auf die neuen Medien ausgelegt. Daher antwortete keiner auf die Email-Anfragen des IG-Chefs der sich beklaut vorkam.

Daher schaltete dieser einen Anwalt ein der seine Interessen vertreten sollte. Es kam zu einer Verhandlung. diese endete in einem Vergleich.

Als Ergebnis schmiß nun der Citroen Club diesen seit Jahren in der Szene arbeitenden Citroen-Freund raus. Weil er dem Club durch den Prozeß geschadet hatte. Es gab einen erheblichen Streit im Forum über die Nutzungsbedigungen. Und über die Frage ob das setzen eines Links einen Freibrief für den Club gibt, das verlinkte abzudrucken.

Natürlich waren die Nutzungsbedingungen nicht gültig. Und wurden wieder geändert, es gab aber keine Entschuldigung des Club wegen des Artikel-Diebstahls und auch keine weitere Annäherung der Streitparteien.

Ich bin der Meinung ihr sollt nicht so ein Gewese machen um diesen ganzen Rechtsfirlefanz.

Mir kommen diese Anwälte immer so vor wie Typen die neben dir auf dem Klo pinkeln, und wenn du rüberschaust auf die sagen sie: "was aufs Maul , Alter ?"

Man sollte sich beim Pinkeln nicht durch solche Sprüche ablenken lassen, sonst pinkelt man nämlich daneben.

Leute die ständig mit dem Anwalt drohen, und sich auch sonst nicht anders zu helfen wissen, haben m.E. einen Schaden.
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  #6  
Alt 13.01.2010, 14:44
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 Zitat von mclane Beitrag anzeigen
ich wüßte nicht das SAITEK sich gemeldet hat. Hier hat irgendwer sich gemeldet, der sich nicht ausgewiesen hat. Also offiziell war das sicherlich nicht. Wahrscheinlich nur irgendwer der sich wichtig machen wollte. Wenn jemand offiziell was will nennt der doch seinen Namen.
Es gibt leider zuviele abgebrochene Juristen die Gott spielen wollen.
Die hätten besser Klofrau werden sollen. Da würden sie dann was gesellschaftlich nützliches machen.

Der Name steht doch da: Mark Kenstler auch kann man selber an Saitek schreiben, bin sicher die werden es bestätigen:

Zitieren:
AW: Mephisto Glasgow / MM IV / MM V Emulation ist fertig.

--------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Interesse habe ich diesen Beitrag verfolgt und freue mich über die immer noch sehr aktive und kreative Schachcommunity.

Dennoch bin ich dazu verpflichtet die Rechte unseres Unternehmens zu schützen. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von "ROMs" der Mephisto Schachcomputer ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das Urheberrecht besitzt die Saitek GmbH ehemals Hegener & Glaser AG.

Allerdings möchte ich vorerst nicht den juristischen Hammer schwingen sondern zu einem verantwortungsvollen Umgang aufrufen. In Zeiten des Internets ist eine Kontrolle desselben ohnehin utopisch.

In der jetzigen Form sehe ich (noch) keine Gefährdung unserer wirtschaftlichen Interessen. Zudem sind beim Autor der Emulationssoftware und auch bei der Weitergabe keine finanziellen Absichten erkennbar. Aber bitte verstehen Sie dies nicht als Freibrief.

Sollte sich an diesem Zustand etwas ändern werden wir alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel einsetzen um unsere Investitionen zu schützen.

Einen Wunsch noch: Bitte entfernen Sie die öffentlichen Links zu den Mephisto ROMs

Mit freundlichen Grüßen
Mark Kenstler
Product Manager
Saitek Elektronik Vertriebs GmbH, Landsberger Str. 400, 81241 München
Es kann nicht so schwierig sein die Suchfunktion des Forums zu nutzen ?

Michael
http://www.playwitharena.com
  #7  
Alt 13.01.2010, 14:58
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AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr

die firma Saitek ist aufgekauft worden.
Wahrscheinlich ist Herr Kensler mittlerweile arbeitslos.
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  #8  
Alt 13.01.2010, 15:01
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Ausrufezeichen AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr

 Zitat von mclane Beitrag anzeigen
die firma Saitek ist aufgekauft worden.
Wahrscheinlich ist Herr Kensler mittlerweile arbeitslos.
Darf ich darum bitten, solche Spekulationen zu unterlassen!
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  #9  
Alt 13.01.2010, 14:58
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Noch eine kleine Ergänzung zu Canon: Zum eigenen privaten Gebrauch kann Canon die Reproduktion garnicht verbieten, die ist sogar nach § 53 UrhG unter bestimmten Voraussetzungen sogar ausdrücklich erlaubt! Veröffentlichung ist natürlich was ganz anderes.
  #10  
Alt 13.01.2010, 15:11
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Noch eine kleine Ergänzung zu Canon: Zum eigenen privaten Gebrauch kann Canon die Reproduktion garnicht verbieten, die ist sogar nach § 53 UrhG unter bestimmten Voraussetzungen sogar ausdrücklich erlaubt! Veröffentlichung ist natürlich was ganz anderes.
Was bitte hat die (unter bestimmten Umständen) erlaubte Privatkopie mit der Veröffentlichung zum Download zu tun? Ich habe das Gefühl, daß hier mittlerweile zum Teil nur um der Diskussion willens geschrieben wird.

Und um es noch letztmalig auf die Prospekte zu kommen:

Es gibt mehrere Anzeichen, die im Gesamtbild auf eine ausreichende Schöpfungshöhe schließen lassen:

Die Aufmachung und Gestaltung. Dann der Punkt, daß die Prospekte "mit System" aufgebaut wurden: Junge Spieler für günstige Geräte ... bis zum Senior, der sich das edle Gerät gönnt. Schon dieser Punkt deutet an, daß hier eine eigenständige Gestaltung vorliegt.

Selbst wenn 90% aller Menschen hier anderer Ansicht sind: Wer kann sagen, welcher Meinung sich ein Richter anschließt, der selbst Laie in diesem Bereich ist und der vielleicht selbst noch nie im Internet war?

Ich finde es schade, daß versucht wird, Entscheidungen, die letztendlich zum Schutz dieser Community getroffen werden, mit leichtfertigen Thesen zu durchlöchern und zu kritisieren.

Bitte denkt immer daran: Dieses Forum, vom Webspace bis zum Traffic, wird ausschließlich von Micha bezahlt: Ohne Werbung und ohne Beiträge. Und er trägt alle juristischen und finanziellen Risiken. Daran sollte jeder denken, der meint, daß die Vorsicht übertrieben sei ...

Danke.

Sascha
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