Thema: News: Pewatronic Grandmaster
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Alt 22.01.2019, 21:34
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AW: Pewatronic Grandmaster

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Bei Schachcomputern fallen keine Zollgebühren an. Es ist lediglich die Einfuhrumsatzsteuer von Deutschland zu zahlen. Ich habe aber noch einen Tipp für Dich. Wenn Du direkt vor Ort in der Schweiz den Schachcomputer kaufst, kannst anschließend eine Mehrwertsteuer-Rückerstattung auf die in der Schweiz gezahlte Steuer beantragen. Man muss hier aber gleich beim Einkauf im Laden in der Schweiz darauf hinweisen und sich vom Verkäufer ein entsprechendes Rückerstattungformular ausstellen lassen. Der Verkäufer ist allerdings nicht zur Ausstellung verpflichtet. Es lohnt sich also, vorher nachzufragen.

Diese Mehrwertsteuer-Rückerstattung ist auch nur dann möglich, wenn man direkt vor Ort einkauft. Bei Online-Bestellungen gibt es das nicht.
Hallo
Umgekehrt, also Einfuhr in die Schweiz, scheint das nicht zu
stimmen. Für meinen aus Österreich in die Schweiz importierten
Turbostar 432 habe ich CHF 8.95 Einfuhrsteuer und CHF 14.55
für die Verzollung bezahlt bei einem angenommenen Wartenwert
von CHF 102.27 (€ 90.00).
Gruss
Kurt
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