Zitat von
Eine Einfuhrzollgebühr wird bei Schachcomputern nicht erhoben. Die Einfuhrumsatzsteuer bekommt man als Händler spätestens mit der Steuererklärung zurück.
OK, ob Zoll bei Schachcomputer fällig wird, weiß ich nicht ... die Listen (inkl. der jeweiligen Sätze bzw. Beträge) sind teilweise echt irrwitzig.
Das mit der Steuer ist mir schon klar ... dafür führt er dann ja die Märchensteuer bzw. Umsatzsteuer ab, wenn er die Kiste hier verkauft.
Ich wollte jetzt keine Abhandlung zum Thema Steuern halten.
Gruß,
Sascha