Thema: Anleitung: Suche ROMA-Anleitung als Datei
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #7  
Alt 27.11.2009, 18:08
Benutzerbild von Chessguru
Chessguru Chessguru ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.06.2004
Ort: Rostock
Alter: 55
Land:
Beiträge: 6.514
Abgegebene Danke: 1.645
Erhielt 4.678 Danke für 1.400 Beiträge
Member Photo Albums
Aktivitäten Langlebigkeit
9/20 20/20
Heute Beiträge
0/3 sssss6514
AW: Suche ROMA-Anleitung als Datei

Hallo Uli,
 Zitat von Uli Beitrag anzeigen
... weil Ihr Euch mehr damit beschäftigit wie unsere geliebten Compis gegeneinander spielen und technische Details, die mich nur am Rande interessieren.
das ist doch eine klare Aussage von dir, die mich ehrlich gesagt sehr nachdenklich stimmt. Auf diesen Punkt würde ich gerne näher eingehen.

Dir sollte bekannt sein, worin der Sinn dieser Community besteht. Da dich oben genannte Dinge "nur am Rande" interessieren, diese aber den Charakter der Community darstellen, muss ich zwangsläufig nachfragen, welchen Sinn dein Handeln in dieser Community aus deiner Sicht hat? Dazu zitiere ich aus den Regeln der Community:

 Zitat von Schachcomputer.info Community-Regeln

3. Werbung (Beiträge/Bilder/Signaturen usw.)

...

Weiterhin ist es politischen Parteien, Firmen bzw. kommerziellen Anbietern nicht gestattet, Werbung jeglicher Art, Verkaufsanzeigen, Links oder andere Arten von vertrieblichen Tätigkeiten ohne Zustimmung des Inhabers zu veröffentlichen. Möchte eine Firma oder Partei ihren Namen registriert haben, bitte an Schachcomputer.info wenden. Bei Fällen von Missbrauch behält sich Schachcomputer.info das Recht vor, Usernamen zu löschen bzw. der entsprechenden Firma zu übergeben, auch ohne Angabe von Gründen.

Nun bin ich bekanntermaßen kein Steuerberater, aber mir stellt sich folgende Frage. Liegt in deinem Fall eine Unternehmereigenschaft im handels- und steuerrechtlichen Sinne vor, was dich nach §14 BGB zu einem Unternehmer, respektive nach unseren Foren Regeln zu einem kommerziellen Anbieter machen würde?

Ich versuche eine allgemeine Darstellung. Soweit mir als Laie bekannt, kann man eine beliebige Zahl von z.B. Schachcomputern aus der eigenen Sammlung einzeln bei Ebay (etc.) verkaufen, ohne dass daraus etwa eine steuerlich relevante gewerbliche Tätigkeit entsteht. Nur wenn die Verkaufstätigkeit den Normalbereich der Vermögensverwaltung verlässt, handelt es sich um ein steuerpflichtiges Gewerbe: Erst wenn beispielsweise fortlaufend Schachcomputer günstig gekauft und mit Gewinnerzielungsabsicht weiter verkauft werden, betreibt man einen Handel.

Uli, ich möchte dich bitten, dazu Stellung zu nehmen.

Danke.

Gruß,
Micha

Geändert von Chessguru (13.02.2010 um 14:42 Uhr)
Mit Zitat antworten