AW: Oldie-Turnier Klingenberg 2021
So ist nun einmal die aktuelle Rechtslage in Deutschland:
"Das Recht am eigenen Bild ist als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) festgesetzt. Gem. § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Abbildungen einer (erkennbaren) Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder zur Schau gestellt werden, wenn deren Einwilligung vorliegt."
Mit anderen Worten:
Nun sollte zu Beginn der Veranstaltung jeder Teilnehmer sein Einverständnis für die Veröffentlichung der Aufnahmen, egal ob Film oder Bild, mit seiner Unterschrift auf ein entsprechend vorbereitetes Dokument zustimmen.
Andernfalls sollte betreffende Person der Veranstaltung fern bleiben oder im Schnitt muss dafür gesorgt werden, das jene Personen nicht zu erkennen sind.
Aus diesen Grund habe ich das 2019ger Video nicht bearbeitet.
Gruß
Rüdiger
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