Zitat von
Mythbuster
2. Der Händler entrichtet Einfuhrzoll und die Einfuhrumsatzsteuer.
Eine Einfuhrzollgebühr wird bei Schachcomputern nicht erhoben. Die Einfuhrumsatzsteuer bekommt man als Händler spätestens mit der Steuererklärung zurück.
Bei allen anderen Punkten gebe ich Dir zu 100% Recht.
Gruß