Thema: News: Pewatronic Grandmaster
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Alt 23.01.2019, 08:29
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AW: Pewatronic Grandmaster

 Zitat von applechess Beitrag anzeigen
Hallo
Umgekehrt, also Einfuhr in die Schweiz, scheint das nicht zu
stimmen. Für meinen aus Österreich in die Schweiz importierten
Turbostar 432 habe ich CHF 8.95 Einfuhrsteuer und CHF 14.55
für die Verzollung bezahlt bei einem angenommenen Wartenwert
von CHF 102.27 (€ 90.00).
Gruss
Kurt
Es geht hier auch nicht um einen Import aus einem EU-Land in ein Nicht-EU-Land, sondern um einen Import aus einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land.

1. In der Schweiz wird der Pewa gekauft und der Verkäufer stellt einem bei Bedarf das MwSt.-Rückerstattungsformular aus. Die MwSt. muss zunächst gezahlt werden.

2. Auf der Rückreise nach Deutschland geht man mit der Ware und dem Formular zum schweizer Zoll und lässt sich die Ausfuhr abstempeln.

3. Mit dem Formular wird dann anschließend die Rückzahlung der Schweizer Steuer beantragt.

4. Beim deutschen Zoll wird auf den Netto-Wert des Pewa nun die Einfuhrumsatzsteuer (19%) berechnet und muss entrichtet werden. Weitere Steuern oder Gebühren fallen in Deutschland bei der Einfuhr von Schachcomputern nicht an.

Jetzt noch eine Frage an Dich Kurt. Erst ab einem Warenwert von 300,- CHF muss man Waren die man in die Schweiz einführt beim schweizer Zoll deklarieren! Das gilt nicht bei Postsendungen.

Wieso hast Du den Turbostar mit einem Wert von 102,27 CHF verzollen lassen?!?!? Hast Du ihn Dir zusenden lassen? Falls ja, dann hat Dein Beispiel umso mehr nichts mit der angesprochenen Sache zu tun. Bei meinem Tipp ging es ja eben nicht um den Versand, sondern um das direkte Kaufen vor Ort.

Gruß

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