Hallo ,
Zitat von
Eben! Gerade weil es NICHT so kommuniziert wird, ist es rechtlich UNSAUBER. Willst Du es nicht verstehen?
deine Aussage ist so nicht korrekt. Da ich der erste Käufer des Upgrades bei Ruud war, wurde ich sehr wohl darüber informiert, dass das Upgrade mit dem Rücksenden des alten Moduls verbunden ist.
Diese Aussage kann ich schriftlich belegen.
Grundsätzlich ist es mir aber völlig egal, was irgendwelche Händler mit DGT oder Ruud zu klären haben. Fakt ist und genau darauf wollte Sascha hinweisen, dass man vor dem Kauf auf den Fakt der Rücksendung hingewiesen werden muss. Und zwar durch den entsprechenden Händler. Wenn also jemand bei seinem Kauf nicht auf diesen Fakt hingewiesen wird, dann setzt euch mit eurem Händler auseinander.
Ich jedenfalls wurde durch Ruud darüber informiert.
Micha