Thema: News: Pewatronic Grandmaster
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Alt 28.12.2018, 20:44
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AW: Pewatronic Grandmaster

Hm, also ... kommt darauf an:

1. Ist es ein Garantie- / Gewährleistungsfall?

In den ersten sechs Monaten (Gewährleistung / Beweislast) immer zum Händler ...

Da sich die Beweislast nach sechs Monaten umkehrt, könnte die Herstellergarantie hilfreicher sein ... aber auch dann würde ich den Weg über den Händler wählen und freundlich um Erfüllung der Garantie bitten ... hieße jedoch, dass der Händler Versandkosten geltend machen kann ... aber vielleicht besser, als sich selbst mit der Nicht EU Grenze zu plagen ...

2. Ist es kein Garantie- / Gewährleistungsfall (älter, selbst den Schaden verursacht)?

Gilt eigentlich auch der Punkt, dass man (einen guten) Händler immer bitten kann, das Gerät (gegen Kostenerstattung) an den Hersteller zu schicken, da dieser mehr Erfahrung mit den Formalitäten hat.

Gruß,
Sascha
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