Also ich habe vorhin eine Benachrichtigung über einen Beitrag erhalten, wo sich jemand über den Rechtsstatus von Topschach ausgelassen hat. Dieser Beitrag wurde gelöscht. Ich hoffe nur, weil der letzte Halbsatz ein wenig subjektiv war.
Wenn der Gesetzgeber selbst Publikationspflichten vorschreibt, um im Geschäftsverkehr Rechtssicherheit zu vermitteln, dann ist es doch auch
nicht verwerflich, auf diese Pflichtangaben hier hinzuweisen.
Zur Materie möchte ich mal auf mal auf folgende Quelle hinweisen:
https://www.existenzgruender.de/Shar...ender-Inh.html
Wäre Topschach eine GmbH, dann könnte man sich sogar problemlos den letztes Jahresabschluss im Bundesanzeiger anschauen. Ob sich aus Jahresabschlüssen wirklich substanzielle Erkenntnisse über die Bonität eines Unternehmens ableiten lassen, soll hier nicht diskutiert werden. Auch ein Einzelunternehmer wie Anton Schlecker brauchte nichts zu veröffentlichen, aufgrund der Größenordnung seiner Geschäfte fand er jedoch Aufnahme in das Handelsregister.
Mit Hilfe des nachfolgenden Link's zur Suchmaske der Registerprtale kann sich nun jeder selbst ein Bild vom Unternehmen seiner Wahl machen, man findet übrigens durchaus auch Vereine
https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do?Typ=n
Viel Spaß bei der Suche, ich hoffe, ich bin sachlich geblieben.