AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen
Für eine Anzeige bei der Polizei braucht es keinen Anwalt und keine Versicherung ... was prinzipiell gut und richtig ist, ansonsten wären ja Menschen, die keine finanziellen Mittel haben, im Nachteil.
Wenn mir zum Beispiel die Postings von „Fütter mein Ego“ nicht passen, kann ich heutzutage sogar via Internet eine Anzeige erstatten ... wegen Beleidigung, Verleumdung oder was auch immer ... man muss sich nicht einmal mehr die Mühe machen, in ein Polizeirevier zu gehen ... so ist das halt.
Was dann hinten dabei rauskommt, ist eine andere Sache ... allerdings gibt es stets auch die für die Opfer offensichtlicher Falschanzeigen die Möglichkeit, ebenfalls strafrechtlich gegen den Anzeigeerstatter vorzugehen. Zum Beispiel greift da §164 StGB.
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Geändert von Mythbuster (21.06.2020 um 11:02 Uhr)
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