AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen
Du glaubst ernsthaft, dass ein Beschuldigter diesbezüglich besser gestellt wäre als ein Zeuge? Und wir sind ja hier noch an einem Punkt, wo erst ermittelt wird, ob tatsächlich ein Anfangsverdacht über die Anzeige hinaus bestehen könnte... so ist das durchaus erstmal eine Zeugenbefragung, denn "Beschuldigter" ist er ja erst mal einzig durch die Anzeige eines erregten Bürgers - die Bezeichnung "Beschuldigter" bereits vor der ersten Befragung ist allerdings den Belehrungspflichten geschuldet.
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Wirkliche Anarchie kann nur funktionieren, wenn sich alle an die Regeln halten. (Horst Evers)
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