AW: Stellungnahme zu Blogbeiträgen, die Schachcomputer.Info betreffen
Zitat von Hartmut
Naja, jemanden vorzuladen für eine Aussage (und der Vorladung muss man ja noch nicht mal Folge leisten) wäre auch unsinnig.
Doch, inzwischen muss man Folge leisten, auch wenn nur die Polizei vorlädt; das wurde 2017 geändert. Siehe § 163 Abs. 3 StPO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163.html
Zitat von Hartmut
Tja... wenn er meint. Immerhin, wenn er erreichen wollte, dass ich mich vor lauter Lachen an meinem Morgenkaffee verschlucke, hat er sein Ziel erreicht. Damit hatte es sich dann allerdings auch.
Nach dem heutigen Urteil des BGH zum Mordurteil im Fall des Berliner Rasers muss man mit solchen "billigenden Inkaufnahmen" nun sehr vorsichtig sein...
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Wirkliche Anarchie kann nur funktionieren, wenn sich alle an die Regeln halten. (Horst Evers)
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