AW: Veröffentlichung von Prospekten, Anleitungen Fotos und mehr
Hallo,
grundsätzlich ist die Gesetzeslage leider nicht so eindeutig, wie teilweise beschrieben. Wer Lust und sehr viel Zeit hat, kann sich mit etlichen „schwammigen“ Urteilen gerne auseinander setzen. Aber ich will jetzt nicht näher auf diese Ding eingehen, Sascha hat genügend Beispiel genannt. Wer möchte, kann mich aber gerne per PN ansprechen. Kommen wir zum eigentlichen Kern.
Sascha hat es schon mehrfach angesprochen und auch erläutert, auch bei der Veröffentlichung von Prospekten im Forum, sprechen gewisse Argumente sowohl für, als auch gegen eine Veröffentlichung. Nur, wir sind leider keine Juristen. Letztendlich muss ich als Betreiber entscheiden, wie ich solche Probleme handhabe, da ich es bin, der rechtlich zur Verantwortung gezogen wird, sollte sich jemand auf den Schlips getreten fühlen.
Grundsätzlich dürfen z.B. alte Schachcomputer Prospekte nur in die Wiki gestellt werden, in Verbindung zur entsprechenden Firma respektive Gerät, nicht aber ins Forum. Da die Wiki ein Nachschlagewerk darstellt, dienen die genannten Dinge somit einzig dem Zwecke der Realisierung dieses enzyklopädischen Anliegens.
Danke für euer Verständnis.
Gruß,
Micha
Geändert von Chessguru (13.01.2010 um 00:16 Uhr)
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