
Zitat von
FütterMeinEgo
BTW: Da ich in der Wikipedia explizit die Aussage gelesen habe, dass Bedienungsanleitungen keinen Urheberrechtsschutz geniessen, könnte man ja in einem Aufwasch mal klären, wie es hiermit aussieht, da immer wieder danach gefragt wird. Das hielte ich für noch wichtiger für uns als die Prospekte, so sehr sie manche auch interessieren mögen. Alain hat eben auch nicht alles
Tja, die Wikipedia ...
Im Bereich der Anleitungen gilt es zu unterscheiden, ob es eine simple Anleitung ist (Rasierer, Lampe, Küchenmixer) oder ob es sich um ein komplexes Schriftwerk handelt, dessen Komplexität über dem Durchschnitt liegt und dessen Erstellung "fachspezifisches Wissen" erfordert ...
Als Beispiel könnte da zum Beispiel der Wälzer meiner neuen Spiegelreflexkamera herhalten: Die neue 1D Mark IV hat ein 276 Seiten Handbuch ... und den Hinweis, daß jede Reproduktion oder Vervielfältigung verboten ist ...
Wo jetzt unsere Bretties einzuordnen sind ... tja, wer soll das entscheiden ... und wichtiger: Wer will für den Betreiber im Falle des Falles den Kopf hinhalten ... denn letztendlich gilt leider die Betreiberhaftung (Störer- bzw. Mitstörerhaftung) ... seufz ...
Gruß,
Sascha