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Alt 23.10.2021, 12:29
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Walter Walter ist offline
Resurrection
 
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 Zitat von HKern Beitrag anzeigen
... Wer auf einer öffentlichen Veranschaltung gefilmt wird hat eigentlich nicht das Recht. Aber bevor man sich Feinde schafft ...
Beim nächten Treffen würde ich in der Einladung erwähnen das ein Youtube Film erstellt wird. Es steckt zu viel Arbeit dahinter die dann zu leicht zerstört werden kann.

Beste Grüße

Horst
Hallo Horst,

Die Veranstaltung war rechtlich gesehen nicht öffentlich, sondern privat.

Der private Charakter war zwingend erforderlich, um den örtlichen Corona-Vorschriften zu dieser Zeit zu entsprechen. Ich hatte das mit der zuständigen Behörde zuvor geklärt. Kurz gesagt, die Teilnahme von 2G-Personen war unlimitiert, die zusätzliche Teilnahme von Ungeimpften war bis zu 10 Personen zulässig, wobei wegen des privaten Charakters kein Test zu erbringen war. Das haben wir eingehalten. Gleichzeitig war vorgeschrieben, dass nur angemeldelte Personen erscheinen, u.a. damit wir vollständige Übersicht über die Teilnehmer behalten. Unangemeldete Teilnehmer waren nicht zulässig. Genau das machte die Veranstaltung zu einer privaten. Ich hatte zuvor sogar telefonisch bei relevanten Personen darauf hingewiesen.

Eine etlichen von uns bekannte Person erschien, die sich nicht angemeldet hatte. Nun wurde von der Person die Veranstaltung als ILLEGAL verurteilt und dies wird als Begründung für das Nicht-gefilmt-werden angegeben. Da muss ich schon schlucken: Man ging also zu einer als illegal angesehenen Veranstaltung, will aber damit nicht in Verbindung gebracht werden.... Mein Hinweis, dass es mit der Behörder abgeklärt war, wurde mit Begründungen, die Verschwörungstheoriecharakter hatten, abgeschmettert. Wenn ich mit solchem Unsinn konfrontiert und dann noch beschuldigt werde, die Person beleidigt zu haben, dann ist für mich Schluss. Dann stelle ich die Bemühungen ein und es wird ausgepixelt.

Genau genommen hat nur diese Person gegen die Vorschriften verstoßen bzw. die Gruppe vor das Dilemma gestellt, sie im Rahmen der 10-Ungeimpfte-Regel zu tolerieren oder unverzüglich hinauszuwerfen.

Leider waren die Rohaufnahmen so, dass das Herausschneiden der Personen bei bestimmten Episoden kaum noch Material übrig gelassen hätte. Hätte man Material herausschneiden können, wäre es natürlich unauffälliger gewesen.

Ich schlage vor, dass in Kaufbeuren zu Beginn geklärt wird, ob alle mit Videos einverstanden sind. Keiner muss m.E. böse Blicke befürchten, wenn man nicht aufs Bild kommen möchte. Es ist das gute Recht, nicht aufs Bild zu kommen. Aber dann sollte man sich auch gefälligst aus dem Bereich der Kamera heraus begeben, wenn man sieht, dass gefilmt wird. Wenn man vom Kameramann Rücksichtnahme erwartet, dann darf der Kameramann seinerseits auch Rücksichtnahme erwarten. Da sollte man sich als nicht zu filmende Person nicht im Aufnahmebereich bewegen, sondern schleunigst zur Seite treten, damit nach dem Schnitt noch Material übrig bleibt.

Es ist nämlich für den Kameramann eine echte Zumutung, wenn er sich auf eine Szene konzentriert. Man hat schon damit zu tun, die Technik und die Kameraführung im Auge zu behalten und dazu auf die Szene zu achten. Wenn man dabei auch noch ständig darauf achten soll, ob eine solche Person doch vielleicht im Bild zu sehen ist.... Jeder weiß, dass man bei Konzentration auf die Schlüsselpersonen einer Szene nicht so leicht registriert, ob so eine Person auch noch im Bild ist. Und wenn es passiert ist, soll man dann die schöne Szene wegwerfen? Da pixel ich lieber aus.

A propos auspixeln: Am hiesigen Gymnasium gab es vor einigen Jahren eine ganze Reihe von Eltern, die keine Bilder und keine Namensnennung ihrer Sprößlinge erlaubten. Das Gymnasium hat die betreffenden Schüler dann im Jahresbericht auf den Klassenfotos rechtskonform ausgepixelt und den Namen in der Liste der Schüler mit N.N. bezeichnet. Was glaubt ihr, was passierte? Jedes Jahr waren es weniger und im diesjährigen Jahresbericht war kein einziger Fall mehr dabei. Das Auspixeln hatte einen sehr erzieherischen Effekt. Es ist halt äußerst unangenehm, wenn man auf den Klassenfotos nicht mehr "vorhanden" ist. Also stehe ich dem Auspixeln offen gegenüber....

Außerdem kann es nicht sein, dass eine Person zwar keine Einwände gegen ihr Auftreten im Video hat, aber bitteschön soll man ein bestimmtes Accessoir, das die Person trägt, nicht zeigen. Wie soll man das als Kameramann denn bittesehr machen? Soll man nur die Schuhe und Hosenbeine dieser Person filmen oder nur das Accessoir auspixeln oder unmögliche (d.h. die Szene ist zerstört) Schnitte durchführen, nur damit das Ding nicht ins Blickfeld gelangt? Das war eine echte Zumutung für mich. Es war für mich nicht machbar, also blieb nur das komplette Auspixeln der Person. Ich meine, wer irgendein Ding mit sich führt und es während des Turniers zeigt, der kann legitimerweise nicht verlangen, dass nur dieses Teil nicht im Video erscheint. Also habe ich ausgepixelt, siehe voriger Abschnitt.

Rechtlich hat jede Person das Recht, nicht im Bild zu erscheinen.
Es gibt aber auch kein Recht, gezeigt zu werden. Davon habe ich im zweiten Fall Gebrauch gemacht, weil ich einer unzumutbaren Forderung nicht nachkommen konnte.

Walter

Geändert von Walter (23.10.2021 um 12:43 Uhr)
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